Streit, Hersteller

Gut zehn Jahre ist es her, da ging das Bundeskartellamt hart gegen große Teile der deutschen Süßigkeitenbranche vor.

19.12.2023 - 14:30:44

Streit um «Süßwarenkartell»: Geldbußen für Hersteller. Doch einige Unternehmen wehrten sich gegen die Kartellvorwürfe. Nun steht fest, was sie zahlen müssen.

  • Der langwierige Rechtsstreit um ein Kartell von Süßwarenherstellern ist so gut wie beendet. - Foto: Holger Hollemann/dpa

    Holger Hollemann/dpa

  • 2013 hatte das Bundeskartellamt aus verschiedenen Gründen Bußgelder gegen insgesamt elf Süßigkeiten-Hersteller verhängt. Einige Firmen legten damals Einspruch ein, danach ging der Streit vor Gericht über mehrere Instanzen. - Foto: Holger Hollemann/dpa

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Der langwierige Rechtsstreit um ein Kartell von Süßwarenherstellern ist so gut wie beendet. - Foto: Holger Hollemann/dpa2013 hatte das Bundeskartellamt aus verschiedenen Gründen Bußgelder gegen insgesamt elf Süßigkeiten-Hersteller verhängt. Einige Firmen legten damals Einspruch ein, danach ging der Streit vor Gericht über mehrere Instanzen. - Foto: Holger Hollemann/dpa

Der langwierige Rechtsstreit um ein Kartell von Süßwarenherstellern ist so gut wie beendet. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verkündete ein Urteil, demzufolge die Firma Bahlsen wegen eines kartellrechtswidrigen Informationsaustausches rund 3,56 Millionen Euro zahlen muss. Für das Unternehmen Griesson de Beukelaer sind es 2,25 Millionen und für CFP Brands 0,45 Millionen Euro.

Ursprünglich waren höhere Geldbußen vorgesehen - vor dem Urteil hatte es aber eine Verständigung der Firmen mit dem Gericht gegeben. Die Tatvorwürfe wurden eingeschränkt und die Richter bewerteten die damaligen Handlungen der Unternehmen in einem milderen Licht. Zudem wies das Gericht in seinem Urteil darauf hin, dass der Lebensmitteleinzelhandel gegenüber den Herstellern eine starke Marktmacht habe.

Es ging darum, dass sich die Firmen im Rahmen eines Branchen-Arbeitskreises im Zeitraum 2006 bis 2008 über den Stand von Verhandlungen mit dem Lebensmitteleinzelhandel ausgetauscht hatten. Da die Ereignisse so weit zurückreichen, hatte das Gericht auf eine erneute vollständige Beweisaufnahme verzichtet.

2013 hatte das Bundeskartellamt aus verschiedenen Gründen Bußgelder gegen insgesamt elf Süßigkeiten-Hersteller verhängt. Einige Firmen legten damals Einspruch ein, danach ging der Streit vor Gericht über mehrere Instanzen. Nun wurde ein Urteil gesprochen gegen die letzten drei betroffenen Firmen (Aktenzeichen V-6 Kart 9/19 OWi). Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig. Angesichts der Vorab-Verständigung der Parteien ist es aber nicht sehr wahrscheinlich, dass Rechtsmittel eingelegt werden.

Die Verständigung hatte sich zum Verfahrensbeginn Mitte November bereits bei Griesson de Beukelaer und CFP Brands abgezeichnet - bei Bahlsen zunächst nicht. Daraufhin kündigte der Vorsitzende Richter Ulrich Egger an, dass das Bahlsen-Verfahren abgetrennt und in einer eigenen Hauptverhandlung fortgesetzt werden könnte. Doch später gab es weitere Gespräche mit Bahlsen und schließlich doch noch eine Einigung. Nun endet Verfahren nach vier Hauptverhandlungstagen und damit deutlich früher als geplant.

Eine Sprecherin von Bahlsen betonte, dass die Vorwürfe wegen angeblicher Preisabsprachen fallen gelassen worden seien. «Grund für das nun anfallende Bußgeld ist vielmehr der Informationsaustausch innerhalb der Süßwarenindustrie, der hauptsächlich dem Schutz vor ihrerseits überwiegend unzulässigen Sonderforderungen des Lebensmitteleinzelhandels diente.»

Ein Sprecher von CFP Brands wies darauf hin, dass man laut einem Düsseldorfer OLG-Urteil von 2017 sogar fünf Millionen Euro hatte zahlen sollen. Nach einem erfolgreichen Gang vor den Bundesgerichtshof landete der Sachverhalt erneut vor dem OLG, nun muss die Firma weniger als ein Zehntel von der ursprünglichen Summe zahlen. Man habe sich mit der Verfahrensbeendigung einverstanden erklärt, «um ein insgesamt maßlos geführtes überlanges Verfahren abzuschließen». Griesson de Beukelaer wollte sich nicht äußern.

Branchenexperten nahmen das Ende des Rechtsstreits positiv zur Kenntnis. «Das ist die beste Lösung für alle Beteiligten», sagte der Düsseldorfer Kartellrechtler Johann Brück und verwies auf den großen zeitlichen Abstand zu den Taten, die den Unternehmen vorgeworfen worden waren. «Wer hätte da jetzt noch Erinnerungen produzieren sollen, die nicht längst aktenkundig sind? Das Verfahren wäre zur reinen Farce geworden.»

@ dpa.de