Personengesellschaft, Gesellschaftsrecht

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts – Was ist bei der Gründung zu beachten?

15.08.2023 - 15:10:00

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) – man kennt sie auch als BGB-Gesellschaft – setzt keinen besonderen Gründungsvorgang voraus. Anders als z. B. bei einer GmbH zahlen die Gesellschafter kein Mindeststammkapital von 25.000 € ein. Auch die Anmeldung zum Handelsregister ist bei der GbR nicht vorgesehen. Diese Gesellschaftsform entsteht dadurch, dass sich mehrere Personen zusammenschließen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen.

Was verbirgt sich hinter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts?

Gesellschaftsgründung
Gesellschaftsgründung
Quelle: Shutterstock @ ANDREI ASKIRKA

Im deutschen Gesellschaftsrecht gehört die GbR zu der Gruppe der Personengesellschaften. Von der OHG oder der KG unterscheidet sich die GbR dadurch, dass für sie nicht die Vorschriften des Handelsrechts bindend sind. Die gesetzlichen Regelungen für die GbR finden sich in den §§ 705 bis 740 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Bei der Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts müssen keine besonderen Formerfordernisse erfüllt werden. Die Gesellschaft ist bereits gegründet, wenn sich zwei oder mehr Personen finden, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Die Errichtung eines Gesellschaftsvertrages ist nicht zwingend. Sie bietet sich an, um die rechtlichen Rahmenbedingungen – Geschäftsführung, Haftung und Gewinnverteilung – zweifelsfrei zu regeln. Dieser Gesellschaftsvertrag muss nicht durch einen Notar beurkundet werden.

Die Geschäftsführung steht allen Gesellschaftern der GbR gemeinschaftlich zu. In einem schriftlichen Gesellschaftsvertrag kann eine hiervon abweichende Regelung getroffen werden. So ist es z. B. möglich, die Rechte eines oder mehrerer Gesellschafter zu erweitern oder einzuschränken.

Am Gewinn und Verlust sind die Gesellschafter mit der gleichen Quote beteiligt. Auch hier gilt, dass im Gesellschaftsvertrag etwas anderes bestimmt werden kann. Dies ist z. B. von Vorteil, wenn ein Gesellschafter mehr Geld in die GbR einbringt als seine Mitstreiter.  

 

Für wen ist die Gründung einer GbR geeignet?

Die Gründung einer GbR ist für alle Kleingewerbetreibende interessant, die auch in der Elektrotechnik tätig sein können. Es muss allerdings berücksichtigt werden, dass die Rechtsform für Geldgeber von außen eher uninteressant ist, weil sie ihnen keine hohe Rendite bringt.

 

Welche Schritte sind für die Gründung einer GbR notwendig?

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts lässt sich in den folgenden fünf Schritten gründen:

  • Zwei oder mehr Gründer schließen einen Gesellschaftsvertrag ab, der darauf ausgerichtet ist, dass ein gemeinsamer Zweck verfolgt wird. Die Schriftform des Gesellschaftsvertrages ist nicht zwingend.
  • Die GbR wird beim Finanzamt und beim Gewerbeamt angemeldet. Das Finanzamt erteilt für die steuerliche Veranlagung eine Steuernummer.
  • Die Teilhaber der Gesellschaft bürgerlichen Rechts eröffnen ein Geschäftskonto und melden die Firma bei der IHK und der Handwerkskammer an.
  • Unabhängig davon, ob die GbR zusätzliche Mitarbeiter beschäftigt, muss sie bei der zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet werden. Sobald der erste Mitarbeiter seine Tätigkeit aufnimmt, muss die Agentur für Arbeit hierüber informiert werden.
  • Schließlich nimmt die GbR ihren Geschäftsbetrieb auf. Für die Gesellschafter bedeutet dies, für sich zu werben und Kunden zu akquirieren.

 

Steuern und Buchhaltung: Was gilt bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts?

Für die GbR besteht keine Buchführungspflicht. Praktisch bedeutet dies, dass am Jahresende keine Bilanz aufzustellen ist. Den Gewinn ermitteln die Gesellschafter im Rahmen einer Einnahmenüberschuss-Rechnung (EÜR). Hierzu werden die Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt.

Für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts fallen die folgenden Steuern an:

  • Einkommensteuer
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer

Einkommensteuer

Der Gewinnanteil der Gesellschafter einer GbR unterliegt der Einkommensteuer. Er wird als Einkünfte aus Gewerbebetrieb in der Einkommensteuererklärung deklariert.

Gewerbesteuer

Bei einer GbR, die in der Elektrotechnik tätig ist, handelt es sich um einen gewerblichen Betrieb. Deshalb muss für die GbR eine jährliche Gewerbesteuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden. Es ist damit zu rechnen, dass das Finanzamt vierteljährliche Gewerbesteuervorauszahlungen festsetzt. Diese werden mit der endgültigen Steuerschuld verrechnet. Sofern der Gewerbeertrag nicht über 24.500 € liegt, fällt keine Gewerbesteuer für die GbR an.

Umsatzsteuer

Am Jahresende reichen die Gesellschafter einer GbR eine Umsatzsteuerjahreserklärung beim Finanzamt ein. Monatlich oder quartalsweise wird eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellt, in der die Umsatzsteuer mit der Vorsteuer des abgelaufenen Monats oder Quartals verrechnet wird. Hieraus ermittelt sich entweder eine Umsatzsteuerzahllast oder ein Vorsteuerguthaben. 

 

Welche Vor- und Nachteile hat die GbR?

Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist mit den folgenden Vor- und Nachteilen verbunden: 

Vorteile

  • Die Gründer einer GbR wenden nur einen geringen organisatorischen Aufwand auf. So ist z. B. kein Eintrag in das Handelsregister erforderlich.
  • Die Einzahlung eines Mindeststammkapitals – wie dies bei der GmbH der Fall ist – ist bei dem Zusammenschluss zu einer GbR nicht erforderlich.
  • Im Vergleich mit der Gründung anderer Gesellschaften halten sich die Kosten für die Gründung einer GbR auf einem geringen Niveau. So entfallen z. B. die Notarkosten für die Errichtung eines schriftlichen Gesellschaftsvertrages.
  • Die GbR braucht keine Buchhaltungspflichten zu erfüllen. Der Gewinn wird durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und der Betriebsausgaben (Einnahmenüberschuss-Rechnung) ermittelt. 

Nachteile

  • Für die Gründung einer GbR müssen sich mindestens zwei Personen zusammenschließen. Die Gründung als Einzelunternehmer ist rechtlich nicht vorgesehen.
  • Für die Schulden der Gesellschaft haften die BGB-Gesellschafter auch mit ihrem Privatvermögen.
  • Sobald die GbR einen Jahresumsatz – nicht Gewinn – von 500.000 € erzielt, ist sie in eine OHG umzuwandeln.
  • Wegen des fehlenden Stammkapitals ist eine GbR für private Investoren oder andere Geldgeber uninteressant.

 

 

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