ROUNDUP, Bundestag

Der Bundestag hat am Freitag eine Ausnahme der Schuldenbremse für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.

15.12.2023 - 11:06:40

Bundestag setzt für laufendes Haushaltsjahr Schuldenbremse aus

Damit reagiert das Parlament auf das Karlsruher Haushaltsurteil und schafft die Voraussetzung für einen Nachtragshaushalt, über den ebenfalls noch am Freitag abgestimmt werden soll. Bereits aufgenommene Kredite unter anderem für die Energiepreisbremsen werden so nachträglich rechtlich abgesichert. Die geplante Neuverschuldung liegt dann insgesamt bei 70,61 Milliarden Euro und damit 44,8 Milliarden Euro über der zulässigen Kreditaufnahme.

Der Bundestag setzt die Schuldenbremse zum vierten Mal in Folge aus. Das Grundgesetz sieht nach Artikel 115 ausdrücklich vor, dass zusätzliche Kredite aufgenommen werden können - und zwar im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, "die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen".

Die Ampel-Regierung argumentierte damit, dass die tiefgreifenden humanitären, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Kriegs die staatliche Finanzlage beeinträchtigten. Zudem seien Schäden von der Flutkatastrophe aus dem Sommer 2021 noch nicht beseitigt.

Die Bundesregierung will mit dem Nachtragshaushalt bereits ausgezahlte Mittel insbesondere für die Gas- und Strompreisbremse sowie Fluthilfen nachträglich rechtlich absichern. Es geht um rund 45 Milliarden Euro, die aus Krediten finanziert wurden. "Wir stellen damit die Strom- und Gaspreisbremse auf ein sicheres juristisches Fundament. Wir sichern die Hilfen im Ahrtal ab - das ist richtig und das ist wichtig", sagte der Haushälter der Grünen, Sven-Christian Kindler, am Freitag im Bundestag.

Seit dem Karlsruher Haushaltsurteil ist klar, dass der Bund diese Kredite ohne Weiteres nicht hätte aufnehmen dürfen. Sie waren 2021 und 2022 genehmigt worden, als die Schuldenbremse wegen der Corona-Krise und des Ukraine-Kriegs ausgesetzt war. Die Ampel-Regierung hatte geplant, das Geld auch 2023 und 2024 noch zu nutzen. Die Karlsruher Richter entschieden jedoch, dass der Bund sich Notlagenkredite nicht für spätere Jahre zurücklegen darf. Ohne den Nachtragshaushalt hätte im Etat für 2023 ein Verfassungsbruch gedroht.

Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse ist umstritten, weil sie dem Bund nur einen bestimmten Spielraum zur Aufnahme von Krediten gibt. Für eine von SPD und Grünen geforderte Reform ist sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit nötig. Die FDP und weite Teile der Union stemmen sich aber dagegen.

@ dpa.de