Hessisches, Landesarbeitsgericht

Das Hessische Landesarbeitsgericht hat am Dienstagabend die Berufung der Deutschen Bahn im Zusammenhang mit dem geplanten Streik der Lokführer-Gewerkschaft GDL abgelehnt.

09.01.2024 - 20:15:32

Hessisches Landesarbeitsgericht lässt GDL-Streik zu

Damit kann der Streik wie geplant beginnen. Seit 18 Uhr wird der Güterverkehr der Deutschen Bahn bestreikt. Ab 2 Uhr nachts soll der Personenverkehr folgen.

Die DB hat bereits vorab angekündigt, auch für den Fall, dass der Streik nicht stattfindet, einen Notfahrplan einzusetzen. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hatte den größtenteils für Mittwoch bis Freitag geplanten Streik der Lokführer-Gewerkschaft GDL am Montag erlaubt. Das Arbeitsgericht wies einen Eilantrag des Staatskonzerns auf einstweilige Verfügung gegen den 64-stündigen Streik ab. Die Bahn ging aber juristisch in die nächste Runde. Die Bahn hatte ihr juristisches Vorgehen damit begründet, dass die GDL eine Leiharbeiter-Genossenschaft gegründet und nach Ansicht der Konzernjuristen damit ihre Tariffähigkeit verloren habe. Zudem habe die Bahn ein neues Angebot vorgelegt, in dem der GDL 11 Prozent Lohnsteigerung angeboten worden seien, und man ihr bei der Kernforderung zur Arbeitszeit "weit entgegenkommen" sei. Die Gewerkschaft hatte dieses Angebot jüngst als Farce zurückgewiesen. "Wir haben uns, insbesondere für die Fahrgäste, ein anderes Ergebnis gewünscht, müssen die Entscheidung des Gerichts aber akzeptieren", sagte Florian Weh, Hauptgeschäftsführer des DB-Arbeitgeberverbands AGV Move, nach der Verhandlung. "Die Frage der Tariffähigkeit der GDL ist damit aber nicht geklärt", so Weh. Das Gericht habe Verflechtungen von Fair Train und GDL erkannt und auch kritisch benannt. "Die Feststellungsklage hat Bestand, genauso wie unsere Rechtsauffassung, dass die GDL durch ihre Leiharbeiter-Genossenschaft nicht länger tariffähig ist. Das ist nun in einem Hauptsacheverfahren zu klären." Eine Entscheidung werde nicht kurzfristig erwartet, weil sie eine grundsätzliche und in Deutschland bisher einmalige Rechtsfrage darstelle, so Weh.

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