EU-Kommission in Brüssel

Bundesregierung fordert die Erhöhung der Höchstförderbeträge bei EU-Corona-Hilfen

01.12.2020 - 18:59:53

Bundesregierung plädiert aufgrund der Verlängerung der Corona-Beschränkungen für eine Neuregelung der EU-Sonderbeihilfen für Unternehmen.

Bundeswirtschaftsminister Altmaier (CDU) und Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) starten eine gemeinsame Initiative zur Neureglung der Corona-Beihilfen der EU. In einer internen Information der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD kündigen die Minister an, für eine flexiblere Gestaltung der Höchstförderbeträge für Unternehmen einzutreten. In dem Schreiben, das im „Handelsblatt“ zitiert wird, argumentieren die Minister mit der noch nicht absehbaren Dauer der Corona-Einschränkungen im ökonomischen Bereich.
Derzeit sieht die EU-Kommission Obergrenzen für Beihilfen vor, um Wettbewerbsvorteile einzelner Unternehmen zu verhindern. Die Erhöhung der Maximalbeträge soll zunächst für zwei Monate gelten und rückwirkend auch bereits für November gelten. Es gibt Konsultationen mit der EU-Kommission, um die Regelungen den realen wirtschaftlichen Herausforderungen durch die Pandemie anzupassen, betont Thomas Bareis, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium. Der Unionspolitiker verweist auf die juristische und politische Dimension der geforderten Neuregelungen. Wir können uns in der aktuellen Situation keine Zeitverzögerungen leisten, warnt Bareis. Den Zeitaspekt betont auch Markus Blume von der CSU. Die Gewährung und Auszahlung der Beihilfen sind sofort erforderlich. Die Unternehmen können nicht noch Monate warten, bis die Mittel ankommen. Die EU-Kommission hat die Notwendigkeit für eine Beschleunigung der Entscheidungsprozesse in dieser Krisensituation noch nicht erkannt. Die EU-Bürokratie legt eine Entscheidungssystem zugrunde, das für einen Normalzustand entwickelt wurde, aber in unserer derzeitigen Notlage kontraproduktiv ist, warnt der CSU-Politiker. Der EU fehlen die angemessenen Kriseninstrumente.
Die aktuellen Regelungen sehen bis zu einer Fördersumme von einer Million Euro keine Nachweispflicht vor. Bis zu einer Höhe von drei Millionen Euro müssen die Fördervorgaben der Kommission erfüllt werden. Höhere Beihilfen sind aktuell in dem Hilfsprogramm der EU nicht vorgesehen. Die Bundesregierung setzt sich bei der Kommission nun für eine Aussetzung dieser Obergrenze ein, so dass zunächst für November und Dezember auch deutlich höhere Hilfsmittel gewährt werden können. Um größere konjunkturelle Einbrüche und eine Insolvenzwelle von Unternehmen zu verhindern, müssen wir die Möglichkeit haben, flexibel und zeitnah zu reagieren. Eine Verzögerungstaktik ist hier völlig fehl am Platz, bekräftigt der CSU-Generalsekretär gegenüber dem „Handelsblatt“.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, NeoMatrix

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