Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat den Eilantrag von Gentechnikgegnern gegen eine versammlungsrechtliche Auflage der Stadt Braunschweig abgelehnt. Der Demonstrationszug am Mittwoch (10. März) darf somit nicht über das Gelände des Johann Heinrich von Thünen-Instituts (vTI) führen, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.
Dies würde die Sicherheit und den Betriebsablauf unverhältnismäßig stören, hieß zur Begründung der Entscheidung. Zudem könne das Anliegen der Demonstranten auch auf der Straße vor dem Institut ausreichend zur Geltung gebracht werden. Die Demonstranten wollten am Mittwoch unter dem Motto «Gegen riskante Genversuchsfelder und ihre Betreiber/Genehmiger» gegen die Erprobung von gentechnisch verändertem Mais in dem Bundesforschungsinstitut protestieren.
Braunschweig (ddp-nrd)































