Da RapidShare der mehrmaligen Aufforderung, den Film nicht mehr illegal zum Download anzubieten und eine Unterlassungserklärung abzugeben, nicht nachgekommen sei, habe das Gericht die einstweilige Verfügung erlassen, teilte Senator am Mittwoch in Berlin mit. Demnach ist es dem Onlinedienst ab sofort unter Strafandrohung verboten, den Film «Der Vorleser» öffentlich zugänglich zu machen oder Angebote Dritter auf den eigenen Seiten zur Verfügung zu stellen.
Der Vorstand der Senator Entertainment AG, Helge Sasse, sagte: «Die illegale Verbreitung von Filmen im Internet hat existenzbedrohende Ausmaße für die Filmindustrie erreicht. Zu unserem Schutz müssen wir die massive Verletzung unserer Rechte konsequent rechtlich verfolgen.»
Berlin (ddp)


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