Ehepaar, Tod

Obwohl bereits im Jahr 2021 ein Urteil gesprochen wurde, muss sich ein Ehepaar nach einem vorgetäuschten Tod erneut vor Gericht verantworten.

01.03.2024 - 11:06:30

Ehepaar nach vorgetäuschtem Tod erneut vor Gericht. Der Bundesgerichtshof hatte zuvor Freisprüche aufgehoben.

Der Fall um einen vorgetäuschten Tod durch Ertrinken in der Ostsee wird erneut vor Gericht verhandelt. Drei Jahre nach dem Urteil vor dem Landgericht Kiel wegen versuchten Versicherungsbetruges muss sich ein Ehepaar nun erneut vor Gericht verantworten.

Das Ehepaar soll im Oktober 2019 den Tod des Mannes durch ein Bootsunglück vorgetäuscht haben, um so gut vier Millionen Euro von Lebens- und Unfallversicherungen ausgezahlt zu bekommen. Das Landgericht hatte den heute 56 Jahre alten Mann und dessen gleichaltrige Frau bereits im Februar 2021 wegen versuchten Betrugs einer Unfallversicherung zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und neun Monaten sowie einem Jahr verurteilt. 

In 13 weiteren Fällen - also dem versuchten Betrug von anderen Versicherungen - wurden die Angeklagten damals freigesprochen. Diese Freisprüche aber hob der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig auf. Er beanstandete, dass das Landgericht nicht geprüft habe, ob die Angeklagten sich wegen Verabredung zum gewerbs- und bandenmäßigen Betrug oder wegen des betrügerischen Abschlusses der Versicherungsverträge strafbar gemacht hatten.

@ dpa.de