Urteil, Prozess

Mord - oder war es vielleicht doch ein Unfall? Auch zum Ende des Indizienprozesses um den Tod der Studentin Hanna bleiben Fragezeichen.

19.03.2024 - 05:22:51

Urteil im Prozess um getötete Studentin Hanna erwartet. Nun wird das Urteil erwartet.

Im Prozess um den Tod der Studentin Hanna will das Landgericht Traunstein am Dienstag nach einem halben Jahr Verhandlungsdauer das Urteil sprechen. Die Staatsanwaltschaft hat für den 22 Jahre alten Angeklagten neuneinhalb Jahre Jugendstrafe wegen Mordes verlangt, die Verteidigung sieht auch nach mehr als 30 Verhandlungstagen keine Beweise für die Schuld ihres Mandanten und fordert einen Freispruch.

Die junge Frau aus dem oberbayerischen Aschau im Chiemgau hatte in der Nacht zum 3. Oktober 2022 in dem Club «Eiskeller» gefeiert und war am nächsten Tag tot in einem Fluss gefunden worden. Der Fall sorgte über die Region hinaus für Entsetzen, eine Sonderkommission ermittelte unter Hochdruck, Hunderte Zeugen wurden befragt. Schließlich wurde unter Mordverdacht ein junger Deutscher verhaftet, der in der Nacht in der Nähe des Clubs gejoggt war.

Anklage: Unfall ausgeschlossen

Die Anklage geht davon aus, dass der damals 20 Jahre alte Mann die 23-jährige Medizinstudentin auf ihrem Heimweg von dem Club aus sexuellen Motiven angegriffen, schwer verletzt und dann in den Bärbach geworfen hat. Dort ertrank sie. Die Verteidigung sah stets die Möglichkeit, dass die junge Frau, die bei ihrem Tod etwa zwei Promille Alkohol im Blut hatte, ohne fremdes Zutun in den Bach stürzte.

Doch der im Oktober 2023 gestartete Indizienprozess gestaltete sich schwierig. Nicht zuletzt wegen vieler Beweisanträge zog sich das Verfahren hin. Der Angeklagte schwieg in dem Verfahren, er verzichtete auch auf sein letztes Wort. 

Die Anklage ist von seiner Schuld überzeugt. Der Prozess habe vollumfänglich bestätigt, dass dieser «ohne jeden Zweifel Täter dieses Tötungsdelikts ist», sagte Staatsanwalt Wolfgang Fiedler in seinem Plädoyer. Ein Unfall sei ausgeschlossen. Der junge Mann habe in der Zeit vor der Tat zahlreiche Pornos angesehen, in denen es auch um Gewalt ging. Sein Potenzial aus Frust und Aggression habe sich gesteigert und in der Tat entladen.

Es gebe keine Indizien oder Beweise, die den Angeklagten entlasteten, sagt der Staatsanwalt. «Sie haben nichts, was gegen diesen Jungen spricht», sagt Verteidigerin Regina Rick. Diametral auseinander lagen bis zum Schluss die Sicht auf Beweismittel, Aussagen von Zeugen, das Verhalten des jungen Mannes.

Eltern als Nebenkläger

Die Pflichtverteidiger Harald Baumgärtl und Markus Frank hatten Aussagen wichtiger Zeuginnen und Zeugen unter die Lupe genommen und widersprüchliche Aussagen aufgedröselt. Eklatante Punkte passten nicht zusammen, sagte Frank mit Blick auf eine Zeugin. Sein Kollege Baumgärtl sagte über eine andere: «Die Zeugin hat falsche Angaben gemacht, wenn auch durchaus die Möglichkeit besteht, dass sie sich schlichtweg nur geirrt hat.»

Immer wieder ruckelte es in dem im Oktober 2023 gestarteten Prozess. Es gab einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht, eine Strafanzeige wegen des Verdachts einer Weitergabe interner Informationen, Drohungen gegen Verteidiger - und am Tag der Plädoyers verkündete die Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler dem Publikum im voll besetzten Gerichtssaal, es habe Hinweise auf einen möglichen Amoklauf gegeben. 

Hannas Eltern nahmen als Nebenkläger an dem Verfahren teil. Immer wieder kämpfte bei den Plädoyers die Mutter mit den Tränen. Für die Eltern stelle sich «tausendfach die Frage: warum?», sagte deren Anwalt Walter Holderle in seinem Plädoyer. Diese Frage sei in dem Prozess «bedauerlicherweise unbeantwortet» geblieben. Die Frage, wer ihre Tochter umbrachte, sei hingegen ganz klar beantwortet worden. Er schloss sich somit dem Antrag der Staatsanwaltschaft zu einer Verurteilung des Angeklagten zu neuneinhalb Jahren Haft an.

@ dpa.de