Schweden, Justiz

Lebensrettende Maßnahme oder schwere Körperverletzung? In einem Berufungsverfahren fällt das Urteil gegen einen bekannten Ex-Chirurgen in Schweden eindeutig aus.

21.06.2023 - 15:47:55

Prozess um künstliche Luftröhren: Haftstrafe für Ex-Chirurg

In einem aufsehenerregenden Prozess wegen der Transplantation künstlicher Luftröhren ist ein früherer Chirurg in Schweden zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Wie das zuständige Berufungsgericht am Mittwoch mitteilte, verschärft es die von einer Vorinstanz verhängte Bewährungsstrafe. Der Mann wurde wegen schwerer Körperverletzung zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt.

Das Stockholmer Gericht urteilte, dass den Patienten in allen drei Fällen körperliche Schäden und Leid zugefügt worden seien. Die Vorinstanz hatte den Mediziner vor einem Jahr dagegen nur in einem der Fälle schuldig gesprochen. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft waren gegen das Urteil in Berufung gegangen.

Das Berufungsgericht stellte nicht infrage, dass der Chirurg Hoffnung gehabt habe, dass die Methode funktionieren würde. Dennoch sei man zu dem Schluss gekommen, dass er mit Vorsatz gehandelt habe, erklärte das Gericht. Mit Absicht Schaden zuzufügen, das sei die schlimmste Anklage, die man gegen einen Arzt nur richten könne, sagte der Verurteilte später auf einer Pressekonferenz. Sein Anwalt Björn Hurtig kündigte an, gegen das neue Urteil mit großer Wahrscheinlichkeit Berufung einzulegen. Dann würde der Fall vor dem Obersten Gericht von Schweden landen.

Der bekannte Chirurg war wegen Eingriffen bei drei Patienten - zwei Männern und einer Frau - in den Jahren 2011 und 2012 wegen schwerer Körperverletzung angeklagt. Er hat ein Fehlverhalten stets abgestritten und angegeben, die Operationen seien lebensrettende Maßnahmen und die einzige Alternative für die drei Patienten gewesen. Die Staatsanwaltschaft hatte sein Vorgehen dagegen als reine Experimente an Menschen bezeichnet.

Der Mediziner hatte 2011 eine erste bemerkenswerte Transplantation im Stockholmer Karolinska-Universitätskrankenhaus durchgeführt: Einem Krebspatienten war damals eine künstliche, mit Stammzellen bedeckte Luftröhre implantiert worden. Zunächst wurde der Eingriff als Erfolg gewertet, doch später stellte sich heraus, dass der Patient unter verschiedenen Komplikationen litt. Er ist ebenso gestorben wie die beiden weiteren Patienten, um die es in dem Prozess ging.

@ dpa.de