Gewalt, Nordrhein-Westfalen

Jahrelang quälte er Frauen, zwei starben.

30.08.2023 - 03:13:09

«Horrorhaus»-Fall: Gericht verhandelt Sicherungsverwahrung. Im «Horrorhaus»-Prozess wurde er verurteilt - jedoch als vermindert schuldfähig eingestuft.

Knapp fünf Jahre nach den Urteilen im Prozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter steht der damals verurteilte Täter erneut vor dem Landgericht Paderborn. Die Richter befassen sich ab heute mit der Frage, ob der heute 53-Jährige Wilfried W. nach dem Verbüßen seiner Haftstrafe in Sicherungsverwahrung muss. Entscheidend dafür ist, für wie gefährlich Gutachter ihn halten.

W. wurde 2018 zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt. Gemeinsam mit seiner ebenfalls verurteilten Ex-Frau hatte er in dem Haus bei Höxter im Osten Nordrhein-Westfalens über Jahre mehrere Frauen gequält. Zwei der Opfer aus Niedersachsen starben völlig ausgezehrt nach monatelangen schweren Misshandlungen. Das Gericht hatte den 53-Jährigen zunächst als vermindert schuldfähig eingestuft und in die Psychiatrie eingewiesen. Dort kamen jedoch Zweifel an seiner eingeschränkten Steuerungsfähigkeit.

2020 kam ein Gericht zu dem Schluss, er habe keine schweren psychischen Störungen, die sein Urteilsvermögen einschränkten. Seither sitzt er im regulären Strafvollzug. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin den Antrag auf Sicherungsverwahrung gestellt, über den das Gericht bis Ende September verhandeln will.

@ dpa.de