Einsatz, Unterkirnach

Eine Zwangsräumung läuft aus dem Ruder.

24.01.2024 - 14:55:21

Einsatz in Unterkirnach: Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ein Ex-Soldat will sein Haus nicht verlassen und droht damit, Feuer zu legen. Der 62-Jährige befindet sich inzwischen in in ärztlicher Obhut.

  • Die Polizei war mit einem Großaufgebot im Einsatz. - Foto: Silas Stein/dpa

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  • Mitglieder eines Spezialeinsatzkommandos der Polizei besprechen sich nach der eskalierten Zwangsräumung. - Foto: Roland Sprich/Südkurier/dpa

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  • Die Polizei sperrte das Haus weiträumig ab und evakuierte umliegende Gebäude. - Foto: Bernd Weißbrod/dpa

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  • Auch eine Polizei-Drohne kam zum Einsatz. - Foto: Bernd Weißbrod/dpa

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Die Polizei war mit einem Großaufgebot im Einsatz. - Foto: Silas Stein/dpaMitglieder eines Spezialeinsatzkommandos der Polizei besprechen sich nach der eskalierten Zwangsräumung. - Foto: Roland Sprich/Südkurier/dpaDie Polizei sperrte das Haus weiträumig ab und evakuierte umliegende Gebäude. - Foto: Bernd Weißbrod/dpaAuch eine Polizei-Drohne kam zum Einsatz. - Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Nach dem Polizeieinsatz anlässlich einer Zwangsräumung im Südschwarzwald hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen einen 62-Jährigen eingeleitet. Der Ex-Soldat hatte sich über Stunden in Unterkirnach in Baden-Württemberg verschanzt und damit gedroht, sein Haus anzuzünden.

Wie die Staatsanwaltschaft Konstanz auf Anfrage mitteilte, wird dem Mann Bedrohung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in einem besonders schweren Fall und die Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten vorgeworfen.

Der 62-Jährige hatte am Dienstagabend aufgegeben und sich widerstandslos festnehmen lassen. Nach Angaben eines Polizeisprechers ist er in ärztlicher Obhut.

Wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte, wurde in dem Haus des Mannes eine gewisse Menge Sprengstoff gefunden. Details dazu blieben zunächst offen. Auf den Mann waren bisherigen Erkenntnissen der Polizei zufolge mehrere Lang- und Kurzwaffen angemeldet, außerdem war er im Besitz einer Sprengstofferlaubnis und Mitglied im Schützenverein.

@ dpa.de