Kinder, Sexualdelikte

Ein Sexualstraftäter kommt auf freien Fuß, die Behörden sehen die Gefahr von weiteren Straftaten.

13.09.2023 - 11:38:48

Entführung einer Zehnjährigen - Tatverdächtiger vorbestraft. Der Mann wird auch «intensiv» kontrolliert. Und doch soll er nun ein Mädchen entführt und missbraucht haben.

Der Tatverdächtige im Entführungs- und Missbrauchsfall einer Zehnjährigen im pfälzischen Edenkoben ist bereits wegen Sexualstraftaten verurteilt worden. Und der 61-Jährige war erst im Juli aus dem Gefängnis entlassen worden, die Freiheitsstrafe verbüßte er allerdings wegen Verstößen gegen die Führungsaufsicht.

Seither habe es «intensive Kontrollmaßnahmen» gegeben, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) mit. Wegen seiner Vorgeschichte und früheren psychologischen Gutachten habe sich die «Gefahr einer erneuten Straffälligkeit» ergeben. Seit seiner Entlassung habe es drei Fälle gegeben, bei denen der 61-Jährige mutmaßlich gegen die Weisung seiner Führungsaufsicht verstoßen habe.

Haftbefehl während der Tat mit der Post unterwegs

Daher hatte die Staatsanwaltschaft am 8. September Anklage erhoben und einen Haftbefehl wegen Flucht- und Verdunklungsgefahr beantragt. Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft sei am selben Tag fertiggestellt worden, sagte Hubert Ströber, Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Frankenthal. Diese müsse auf dem Postweg an das zuständige Gericht übermittelt und dann dort geprüft werden, bevor ein Haftbefehl vollzogen werden könne.

Nur drei Tage später, am Montag, kam es zur mutmaßlichen Tat: Der 61-Jährige soll das zehnjährige Mädchen auf dem Schulweg im Auto entführt und sexuell missbraucht haben.

Verfolgungsjagd mit mehreren Unfällen

Nach einer Verfolgungsjagd mit mehreren Unfällen nahmen Polizisten den Mann fest - er sitzt mittlerweile in Untersuchungshaft. Die Zehnjährige wurde nach Angaben der Ermittler auf dem Rücksitz des Fahrzeugs gefunden. Wie genau der Mann die Zehnjährige entführen konnte, wird noch ermittelt.

In der Mitteilung der Staatsanwaltschaft heißt es, der Mann sei zuletzt 2008 mit Sexualstraftaten in Erscheinung getreten und 1996 sowie 2008 zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. 2012 wurde der Mann entlassen und unter die sogenannte Führungsaufsicht gestellt. Diese ist laut Staatsanwaltschaft «ein Instrument, um eine gewisse Überwachung und Kontrolle der verurteilten Person zu gewährleisten».

Erst am 14. Juli aus der Haft entlassen

2020 dann sei der 61-Jährige wegen mehrfacher Verstöße gegen die Führungsaufsicht zu einer weiteren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nachdem er diese abgesessen hatte, wurde er am 14. Juli dieses Jahres aus der Haft entlassen - erneut unter Führungsaufsicht. «Eine weitere Inhaftierung oder sonstige Unterbringung war von Gesetzes wegen nicht möglich», teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Seitdem sei eine Vielzahl von Maßnahmen getroffen worden: Es habe eine Gefährderansprache sowie Kontakt- und Aufenthaltsverbote gegeben, eine Ermittlungsgruppe sei gegründet, ein Hinweistelefon für die Bürger geschaltet worden.

Verdächtiger wehrte sich gegen Fußfessel

Die Staatsanwaltschaft beantragte eine elektronische Fußfessel, die nach einer Beschwerde auch genehmigt wurde. Der 61-Jährige habe sich allerdings geweigert, sich die Fußfessel anlegen zu lassen. «Das Anlegen unter Zwang ist rechtlich nicht möglich und konnte daher bislang nicht erfolgen», schrieb die Staatsanwaltschaft.

Die Öffentlichkeit sei nach einer Abwägung der Interessen der Allgemeinheit gegen die Persönlichkeitsrechte des Tatverdächtigen nicht informiert worden. Die Voraussetzungen zur Information waren laut Staatsanwaltschaft «in diesem Fall leider nicht gegeben».

@ dpa.de