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Techem Umfrage zu Rauchwarnmeldern: Unklarheit über Austauschfristen trotz Sicherheitsbewusstsein

26.03.2024 - 12:25:37

Techem Umfrage zu Rauchwarnmeldern: Unklarheit über Austauschfristen trotz Sicherheitsbewusstsein. Eschborn - 95% der Vermietenden in Deutschland investieren zum Schutz ihrer Mietenden in Sicherheitsmaßnahmen wie Rauchwarnmelder.* Dazu gehören die Installation und der regelmäßige Austausch dieser Geräte, zu dem Vermietende bundesweit verpflichtet sind. In Hessen und Baden-Württemberg endet die nächste Austauschfrist bereits am 31. Dezember 2024.

Obwohl 74% der Befragten angeben, über die gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen zur Tauschpflicht von Rauchwarnmeldern in Mietobjekten gut informiert zu sein, können nur 12% der Befragten den nächsten verpflichtenden Austauschtermin (Jahr) in ihrem Bundesland korrekt nennen. Von den Befragten nannten 41% einen zu späten Termin, 26% dagegen einen zu frühen und 21% konnten keinen konkreten Termin nennen. Wenn Vermietende die Tauschpflicht kennen, aber noch keinen Tausch vorgenommen haben, sind ein Mangel an Zeit und eine Abwägung der Möglichkeiten, etwa die Wahl des Dienstleisters, die häufigsten Gründe dafür. In der Folge sind nur 77% der Rauchwarnmelder in Deutschland nach den aktuellen Austauschrichtlinien (nach 2014) nachgerüstet worden, obwohl 95% Rauchwarnmelder in den vermieteten Bestandsgebäuden installiert haben.

Sicherheit der Mietenden bleibt entscheidend

Eine große Mehrheit (88%) der Vermietenden gab an, dass es ihnen wichtig ist, dass sich ihre Mietenden in Bezug auf den Brandschutz in ihren Mietobjekten sicher und geschützt fühlen. 87% halten die regelmäßige Wartung der Rauchwarnmelder für wichtig. Mehr als die Hälfte (59%) ist sogar bereit, in zusätzliche Maßnahmen zu investieren, um die Sicherheit ihrer Mietenden zu erhöhen.

Wenn der Tausch ansteht, entscheidet sich knapp ein Viertel der Vermietenden (23%) für Rauchwarnmelder eines Dienstleisters, um sicherzustellen, dass die Rauchwarnmelder (48%) und deren Funktionsfähigkeit (47%) den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Ein weiterer Grund ist, dass Vermietende es vorziehen, alle Dienstleistungen aus einer Hand ausführen zu lassen (47%).

Nicolai Kuß, CSO von Techem, unterstreicht die Bedeutung der Installation und des Regelaustausches von Rauchwarnmeldern: "Vermietende sind sich ihrer Verantwortung bewusst, in Maßnahmen für die Sicherheit ihrer Mietenden zu investieren. Techem kann hier mit seinen Rauchwarnmelder-Services einen wichtigen Beitrag leisten, indem wir Vermietende bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten beraten und sie bei der Installation sowie Inspektion funkfernauslesbarer Rauchwarnmelder unterstützen. Mit der konsequenten Weiterentwicklung unserer Multifunktions-Rauchwarnmelder arbeiten wir außerdem bereits heute an innovativen Produkt- & Serviceangeboten der nächsten Generation."

Die vorliegende Umfrage wurde im Zeitraum von Januar bis Februar 2024 online durchgeführt. Dabei wurden 297 private Vermietende mittels einer quantitativen Befragung zu ihrer Einstellung und ihrem Verhalten in Bezug auf Rauchwarnmelder befragt.

Weitere Informationen zum Thema Rauchwarnmelder und dem Angebot von Techem finden Interessierte / Vermietende hier.

*Bezogen auf Vermietende von Bestandsgebäuden.

Pressekontakt:

Janina Schmidt
Pressesprecherin
Head of Corporate Communications
Techem Energy Services GmbH
Telefon: +49 (0) 174 / 744-4137
E-Mail: janina.schmidt@techem.de

Katharina Bathe-Metzler
Pressesprecherin
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