Thema: Leistungen

BVB-Coach, Schlotterbeck-Comeback

BVB-Coach wirbt für Schlotterbeck-Comeback in DFB-Elf. Das erhöht die Chance des BVB-Profis auf eine ...

BVB-Trainer Edin Terzic macht sich für Nico Schlotterbeck stark. - Foto: Tom Weller/dpa
BVB-Trainer Edin Terzic macht sich für Nico Schlotterbeck stark. - Foto: Tom Weller/dpa

Nico Schlotterbeck zeigt seit Wochen starke Leistungen.

dpa.de, 03.05.24 14:37 Uhr
HZA-OS: Leistungsbetrug lohnt sich nicht für Mann aus dem Landkreis Nienburg; 900 Euro Geldstrafe für rund 660 Euro zu viel erhaltene Leistungen - Foto: presseportal.de
HZA-OS: Leistungsbetrug lohnt sich nicht für Mann aus dem Landkreis Nienburg; 900 Euro Geldstrafe für rund 660 Euro zu viel erhaltene Leistungen - Foto: presseportal.de
Joshua Kimmich (M.) feiert mit Harry Kane (r) seinen Kopfballtreffer zum 1:0. - Foto: Tom Weller/dpa
Joshua Kimmich (M.) feiert mit Harry Kane (r) seinen Kopfballtreffer zum 1:0. - Foto: Tom Weller/dpa
Ralf Willems: Warum Zahnärzte sich aktiv um den Privatpatientenstatus ihrer Patienten kümmern müssen - Foto: presseportal.de
Ralf Willems: Warum Zahnärzte sich aktiv um den Privatpatientenstatus ihrer Patienten kümmern müssen - Foto: presseportal.de
Studenten in einer Bibliothek (Archiv) - Foto: über dts Nachrichtenagentur
Studenten in einer Bibliothek (Archiv) - Foto: über dts Nachrichtenagentur
Möglichst lange selbstständig leben: Das sind die Leistungen bei Pflegegrad 2 - Foto: presseportal.de
Möglichst lange selbstständig leben: Das sind die Leistungen bei Pflegegrad 2 - Foto: presseportal.de
Patientin bei einem Hausarzt: Privatversicherte müssen in der Breite mit Beitragserhöhungen rechnen. - Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Patientin bei einem Hausarzt: Privatversicherte müssen in der Breite mit Beitragserhöhungen rechnen. - Foto: Bernd Weißbrod/dpa
HZA-OS: Leistungsbetrug lohnt sich nicht für Mann aus Osnabrück; 900 Euro Geldstrafe für rund 455 Euro zu viel erhaltene Leistungen - Foto: presseportal.de
HZA-OS: Leistungsbetrug lohnt sich nicht für Mann aus Osnabrück; 900 Euro Geldstrafe für rund 455 Euro zu viel erhaltene Leistungen - Foto: presseportal.de