Thema: Elternbegriff

Bundesverfassungsgericht, Elternbegriff

Bundesverfassungsgericht erweitert Elternbegriff. Doch das höchste deutsche Gericht rüttelt auch am ...

Der leibliche Vater eines heute dreijährigen Sohnes hatte sich durch die Instanzen bis vor das höchste deutsche Gericht geklagt (Symbolbild). - Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Der leibliche Vater eines heute dreijährigen Sohnes hatte sich durch die Instanzen bis vor das höchste deutsche Gericht geklagt (Symbolbild). - Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Eigentlich geht es um Vaterschaftsanfechtung.

dpa.de, 09.04.24 11:32 Uhr