Thema: Bundesverwaltungsgericht

Gemeinde, Binz

Gemeinde Binz will Rügener LNG-Terminal stoppen. Das Gericht hatte sich erst kürzlich mit dem Terminal ...

Ein LNG Tanker liegt mit einer Ladung LNG im Energie-Terminal. Auf der Insel Rügen kann Flüssigerdgas angelandet und nach der Umwandlung in Gas über eine Erdgas-Anbindungsleitung nach Lubmin in das deutsche Verteilnetz eingespeist werden. - Foto: Stefan Sauer/dpa
Ein LNG Tanker liegt mit einer Ladung LNG im Energie-Terminal. Auf der Insel Rügen kann Flüssigerdgas angelandet und nach der Umwandlung in Gas über eine Erdgas-Anbindungsleitung nach Lubmin in das deutsche Verteilnetz eingespeist werden. - Foto: Stefan Sauer/dpa

Die Gemeinde Binz will per Antrag beim Bundesverwaltungsgericht den Betrieb des Rügener LNG-Terminals unterbinden.

dpa.de, 03.05.24 06:46 Uhr
Im April 2018 hatte das bayerische Kabinett auf Initiative von Markus Söder den Kreuzerlass beschlossen. - Foto: Sven Hoppe/dpa
Im April 2018 hatte das bayerische Kabinett auf Initiative von Markus Söder den Kreuzerlass beschlossen. - Foto: Sven Hoppe/dpa
Im April 2018 hatte das bayerische Kabinett auf Initiative von Markus Söder den Kreuzerlass beschlossen. - Foto: Sven Hoppe/dpa
Im April 2018 hatte das bayerische Kabinett auf Initiative von Markus Söder den Kreuzerlass beschlossen. - Foto: Sven Hoppe/dpa
Im April 2018 hatte das bayerische Kabinett auf Initiative von Markus Söder den Kreuzerlass beschlossen. - Foto: Sven Hoppe/dpa
Im April 2018 hatte das bayerische Kabinett auf Initiative von Markus Söder den Kreuzerlass beschlossen. - Foto: Sven Hoppe/dpa
Renate Philipp, Versitzende Richterin am Bundesverwaltungsgericht, steht während der Verhandlung im Gerichtssaal in Leipzig. Im Vordergrund sitzt einer Kläger im Rollstuhl. - Foto: Sebastian Willnow/dpa
Renate Philipp, Versitzende Richterin am Bundesverwaltungsgericht, steht während der Verhandlung im Gerichtssaal in Leipzig. Im Vordergrund sitzt einer Kläger im Rollstuhl. - Foto: Sebastian Willnow/dpa
Bei der Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten fehle eine strikte Begrenzung auf den Zweck des Schutzes der nationalen Sicherheit, so das Bundesverwaltungsgericht. - Foto: Oliver Berg/dpa
Bei der Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten fehle eine strikte Begrenzung auf den Zweck des Schutzes der nationalen Sicherheit, so das Bundesverwaltungsgericht. - Foto: Oliver Berg/dpa
Bei der Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten fehle eine strikte Begrenzung auf den Zweck des Schutzes der nationalen Sicherheit, so das Bundesverwaltungsgericht. - Foto: Oliver Berg/dpa
Bei der Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten fehle eine strikte Begrenzung auf den Zweck des Schutzes der nationalen Sicherheit, so das Bundesverwaltungsgericht. - Foto: Oliver Berg/dpa
Bundesverwaltungsgericht - Foto: über dts Nachrichtenagentur
Bundesverwaltungsgericht - Foto: über dts Nachrichtenagentur