Thema: Arbeitsloser

Hund, Arbeitsloser

Jobcenter zahlt nicht für Hunde. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat festgestellt, dass ein Jobcenter die Kosten für die Haltung eines Hundes nicht übernehmen muss. - Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat festgestellt, dass ein Jobcenter die Kosten für die Haltung eines Hundes nicht übernehmen muss. - Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Wenn ein Arbeitsloser einen Hund hält, muss er für die Kosten des Tieres selbst aufkommen.

dpa.de, 31.07.23 16:51 Uhr