Staatsanwaltschaft - Strahlenschutzbeauftragter: Keine erhöhten Grenzwerte in der Asse: Gegen die GSF ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig
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Hannover (ddp-nrd). Im Atommülllager Asse hat es nach Kenntnis eines ehemaligen Strahlenschutzbeauftragten für die Schachtanlage keine Überschreitungen der radioaktiven Grenzwerte gegeben. Weder Fälle solcher Überschreitungen noch gesundheitliche Beeinträchtigungen der Mitarbeiter seien ihm jemals gemeldet worden, sagte Ingo Müller-Lyda, von 1985 bis 1995 Strahlenschutzbeauftragter des ehemaligen Betreibers Gesellschaft für Strahlenforschung (GSF), am Donnerstag vor dem Asse-Untersuchungsausschuss in Hannover.

Gegen die GSF ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig. Grund sind Krebserkrankungen ehemaliger Asse-Mitarbeiter, die ihre Erkrankungen auf ihre Tätigkeit in dem Bergwerk zurückführen.

Müller-Lyda sagte, während seiner Tätigkeit in der Asse seien die Bestimmungen der damaligen Strahlenschutzverordnung stets eingehalten worden. Beim Betreten der sensiblen sogenannten Kontrollbereiche etwa hätten die Mitarbeiter Dosimeter tragen müssen, die regelmäßig auf erhöhte Grenzwerte überprüft worden seien. Im überwiegenden Teil des Bergwerks habe für Mitarbeiter und Besucher «keine Kontaminationsgefahr» bestanden. Dort sei das Tragen der Dosimeter freiwillig gewesen. Halbjährlich seien alle Asse-Beschäftigten überdies über die Strahlenschutzbestimmungen «belehrt» worden.

Der neue Asse-Betreiber, das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), hat in diesem Jahr eine neue Strahlenschutzverordnung für die Asse in Kraft gesetzt. Laut der Behörde entsprachen die Bestimmungen der GSF nicht den grundlegenden Anforderungen an den Strahlenschutz.

(ddp)