Versicherung, KFZ

Nicht nur zum 30. November kündigen

25.09.2013 - 12:49:13

Bald ist es wieder so weit: Für die meisten Autobesitzer nähert sich der Zeitpunkt, an dem sie ihre Kfz-Versicherung problemlos wechseln können.

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Da im Allgemeinen eine Kündigungsfrist von einem Monat vorgegeben und der Jahreswechsel als Kündigungstermin üblich ist, ist der 30. November der Stichtag, auf den viele Autofahrer hin fiebern – bis dahin muss ein Kündigungsschreiben verschickt sein. Allerdings gibt es nicht nur diesen Termin, an dem man seine Versicherung wechseln kann. Viele Autofahrer wissen nicht, dass sie einige Möglichkeiten haben, ein Sonderkündigungsrecht wahrzunehmen und so jederzeit die Versicherung zu wechseln.

 
 

Nach einem Unfall wechseln

Generell hat man als Autobesitzer die Möglichkeit, von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, wenn man einen Schaden über die Versicherung regulieren will. Der Versicherungsnehmer wechselt dann oft die Versicherung, da er in seiner bisherigen in der Schadensfreiheitsklasse hochgestuft würde und so höhere Beträge zahlen müsste. Nach dem Schaden durch die alte Versicherung reguliert wurde, hat man dann einen Monat Zeit, um zu kündigen. Ist man mit seinem Anbieter zufrieden, wird man vielleicht verärgert sein, wenn sich der Versicherer nach der Schadensregulierung meldet und den Vertrag kündigt – dieses Recht haben bei einem Schadensfall beide Parteien. Kauft man sich ein neues Auto und trennt sich von seinem Alten, kann man ebenfalls die Versicherung wechseln. In diesem Fall gibt es keine Kündigungsfrist, an die man sich halten muss. Nachdem man für das neue Fahrzeug eine günstigere Versicherung abgeschlossen hat, kann man die alte kündigen und sich dabei auf das Sonderkündigungsrecht berufen. Weitere Informationen zu diesem Bereich finden Interessierte hier.

 
 

Beitragserhöhung als Kündigungsgrund

Eventuell erhält man von seiner Kfz-Versicherung die Benachrichtigung, dass sich die Beiträge erhöht haben, weil die Typklasse des Fahrzeugs oder die Regionalklasse sich geändert haben. Jedes Auto ist in eine Typklasse eingeordnet; je häufiger ein Modell statistisch gesehen in einen Unfall verwickelt ist, desto teurer wird die Versicherung. Die Regionalklasse richtet sich ebenfalls nach Unfällen und Beschädigungen am Fahrzeug. Auf dem Land sind die Versicherungsbeträge daher häufig günstiger als in der Großstadt, wo es häufiger zu einem Unfall kommt oder die Wahrscheinlichkeit größer ist, dass das Fahrzeug aufgebrochen wird. In regelmäßigen Abständen aktualisiert die Versicherung sowohl Typ- als auch Regionalklasse und passt die Beträge entsprechend an. Wichtig ist bei der Kündigung, dass man sich an die entsprechenden Kündigungsfristen hält. Wer plant, die Versicherung zu wechseln, sollte frühzeitig in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrags nachsehen. 

Bildquelle: Flickr.com @ DryHundredFear (CC BY 2.0)

Bildquelle. Flickr.com © LotPro Cars  (CC BY-NC-SA 2.0)

 

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