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Musik-Streaming: Der neue Trend in Sachen Hörgenuss

15.09.2013 - 12:41:44

Tonband, Kassette, CD, MP3 und Musik-Streaming – Die Musikindustrie hat in den letzten fünfzig Jahren eine rasante Entwicklung mitgemacht. Freunde des Klanggenusses können heute auf eine Vielzahl modernster Endgeräte und Tonträger zurückgreifen, um ihre Lieblingsmusik überall genießen zu können. Mit dem Musik-Streaming hat nun ein Trend in der Musikindustrie Einzug gehalten... Diese fünf Fakten sollten Musik-Streamer kennen!

  •  - Foto: commons.wikimedia.org © Glycerine 102 (CC BY-SA 3.0)

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  •  - Foto: flickr.com © DanieVDM (CC BY-NC-SA 2.0)

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Tonband, Kassette, CD, MP3 und Musik-Streaming – Die Musikindustrie hat in den letzten fünfzig Jahren eine rasante Entwicklung mitgemacht. Freunde des Klanggenusses können heute auf eine Vielzahl modernster Endgeräte und Tonträger zurückgreifen, um ihre Lieblingsmusik überall genießen zu können. Mit dem Musik-Streaming hat nun ein Trend in der Musikindustrie Einzug gehalten, der den Hörgenuss durch seine technischen Möglichkeiten nahezu grenzenlos macht und sich gerade anschickt, die CD in ihren Regalen in den Ruhestand zu schicken. Doch was verbirgt sich hinter diesem schnell wachsenden Trend und wie legal ist er in Deutschland? Diese fünf Fakten sollten Musik-Streamer kennen:

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Musikgenuss per Download

Was versteht man unter Musik-Streaming?

Wie der Name bereits vermuten lässt, wird die Musik beim Musik-Streaming in Form eines Datenstromes im Internet zur Verfügung gestellt. Von dort können Hörer über verschiedene Anbieter die gewünschten Daten auf einem Endgerät wie dem heimischen PC, einem Tablet oder einem Smartphone oder iPhone speichern und immer wieder anhören. Die Musikmenge, die auf diesem Wege konsumiert werden kann, hängt von den Speicherkapazitäten des Endgerätes ab. Auf einer Computerfestplatte lässt sich beispielsweise eine sehr große Datenmenge speichern, doch auch moderne Mobiltelefone bieten ausreichend Speicherplatz für zahlreiche Musiktitel. Die heruntergeladenen Musikdateien können anschließend in einer individuellen Playlist aufbereitet und abgespielt werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um das Musik-Streaming nutzen zu können?

Grundsätzlich wird ein Internetzugang mit einer ausreichend schnellen Datenübertragung benötigt und Speichermedium, das hinreichend Platz für die heruntergeladenen Musikdateien bietet. Verschiedene Dienste des Musik-Streamings sind auch im Offline-Modus verfügbar, sodass für einige Vorgänge nicht zu jeder Zeit ein Internetzugang vorhanden sein muss. Bei den meisten Anbietern im Internet ist es erforderlich, sich vor dem ersten Download zu registrieren. In der Regel wird für den Download eine monatliche Nutzungsgebühr erhoben. Außerdem entstehen beim Musik-Streaming Kosten für die Internetnutzung. Es empfiehlt sich also, für den häufigen Download günstige Nutzungsbedingungen mit dem jeweiligen Internetanbieter zu vereinbaren und besonders im Ausland bei der Internetnutzung über das Mobiltelefon auf Zusatzkosten in Form von Roaming-Gebühren zu achten.

Beim Musik-Streaming lassen sich individuelle Playlists generieren.

Welche Endgeräte sind für das Musik-Streaming geeignet?

Das Musik-Streaming über den PC oder Mac ist in der Regel problemlos möglich. Je nach verwendetem Browser ist die Benutzeroberfläche für den Musikdownload unterschiedlich gestaltet und erfordert möglicherweise die Installation eines speziellen Clients. Wer ein portables Gerät für das Musik-Streaming nutzen möchte, sollte sich vorab über möglicherweise anfallende Zusatzkosten informieren, um mit ihrem Endgerät auf iOS- oder Android-Betriebssysteme zugreifen zu können. Für Smartphones und iPhones stellen die verschiedenen App-Stores je nach Gerät eine entsprechende App zur Verfügung, die für den Musikdownload auf dem Mobiltelefon installiert werden kann. Wer das Musik-Streaming sowohl auf dem heimischen PC oder Mac als auch auf einem mobilen Gerät nutzt, kann beide Endgeräte miteinander synchronisieren und die heruntergeladenen Musikdateien so über die Cloud nutzen.

Ist das Musik-Streaming in Deutschland erlaubt und wie ist es mit der Musikindustrie vernetzt?

In Deutschland sind alle Anbieter für das Musik-Streaming von der Musikindustrie lizensiert, deshalb ist der Musikdownload über diese Anbieter absolut legal. Aus den Nutzungsgebühren, die für Musik-Streamer durch die Registrierung anfallen, entrichten die Anbieter eine Lizenzgebühr an Verwertungsgesellschaften wie die GEMA. Auch die Künstler und Labels der Musikindustrie werden an den Einnahmen der Musikstream-Anbieter beteiligt. Während Künstler und Labels am Verkauf einer CD nur einmal anteilig verdienen, werden sie beim Musik-Streaming jedes Mal beteiligt, wenn ein Song heruntergeladen wird. Der Verdienst richtet sich hier also nach der Häufigkeit der Downloads.

Welche Musik-Streaming-Anbieter gibt es in Deutschland und wie unterscheiden sie sich?

Deutschland haben sich bislang rund 20 Musik-Streaming-Anbieter etabliert. Altbekannte Dienste wie Napster und Musicload teilen sich den Markt heute mit beliebten Anbietern wie www.Ampya.com, www.Maxdome.de, www.Naxos.de, music.Nokia.com, www.simfy.de, music.sonyentertainmentnetwork.com, www.Wimp.de und www.Xbox.com. Die meisten Anbieter unterscheiden sich in ihren Diensten kaum voneinander. Eine monatliche Nutzungsgebühr von 5 bis 10 Euro ist üblich und auch in der Auswahl der verfügbaren Musiktitel gibt es kaum Unterschiede. Einige Anbieter spezialisieren sich allerdings auf bestimmte Musikrichtungen und haben in diesem Bereich dafür auch kleinere Künstler und Label im Programm.

Beim Musik-Streaming steht dem Nutzer eine große Vielfalt an Musiktiteln zum Download zur Verfügung, die auf einem Endgerät dauerhaft gespeichert und immer wieder abgespielt werden können. So bietet das Musik-Streaming im Gegensatz zur CD eine größere Bandbreite an Nutzungsmöglichkeiten. Bei Musikfans hat sich das Musik-Streaming als Trend bereits fest etabliert.

Quelle: Bundesverband Musikindustrie

Bildquellen:

Bild 1: commons.wikimedia.org © Glycerine 102 (CC BY-SA 3.0)

Bild 2: flickr.com © DanieVDM (CC BY-NC-SA 2.0)

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