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CDU-Fraktion beabsichtigt Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten durch eine Änderung des deutschen Asylrechts ohne Einbezug des Bundesrats.

12.02.2020 - 12:22:25

CDU-Initiative zur Änderung des nationalen Asylrechts

Die innenpolitische Arbeitsgruppe der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag erwägt eine Änderung des deutschen Asylrechts, um die Liste der sicheren Herkunftsstaaten im Sinne des EU-Rechts auszuweiten. Die Innenexperten der Union schlagen die Einführung eines neuen Rechtsbegriffes in das nationale Asylrecht vor. Neben der bisherigen Regelung eines „sicheren Herkunftsstaates, würde ein „kleiner sicherer Herkunftsstaat“ treten. Diese neue Institution orientiert sich an der Richtlinie der EU zur Behandlung von Asylverfahren im Gemeinschaftsraum. Eine derartige Gesetzesänderung wäre mit der Regierungsmehrheit im Bundestag durchsetzbar. Eine Einschaltung des Bundesrats entfiele, zitiert die „Welt“ den Beschluss der CDU-Innenpolitiker, weil die Regelung des „sicheren Herkunftsstaates“ weiterhin Gültigkeit hätte. Damit beabsichtigen die CDU-Politiker den Widerstand der Grünen im Bundesrat zu umgehen und wieder eine Dynamik in die Asylrechtsfragen zu bringen. Auf diese Weise sollen zunächst die Maghreb-Staaten, Algerien, Tunesien und Marokko, sowie Georgien, Armenien, die Elfenbeinküste und Gambia als „kleine sichere Herkunftsstaaten“ definiert werden. Danach könnten Länder wie Indien, die Mongolei und Liberia aus der Liste möglicher Asylländer gestrichen werden. Die CDU-Experten betonen die Rechtmäßigkeit der Maßnahme als Anwendung von EU-Richtlinien zur Sicherung der Außengrenzen. Der Sprecher der Arbeitsgruppe, Thorsten Frei, sieht in dem Schritt eine Notwendigkeit zur Anpassung und Vereinheitlichung der nationalen Asylrechte im europäischen Rahmen. Der Migrationsexperte der Union möchte durch diese gesetzliche Neuregelung dem Asylmissbrauch einen Riegel vorschieben. Wer aktuell in die Bundesrepublik einreist und hier einen Asylantrag stellt, wird nicht mehr nach dem Grundgesetzartikel 16a auf seine Bedürftigkeit überprüft, so die CDU-Politiker. Der Asylkompromiss aus dem Jahr 1993, der dem heutigen Asylrecht zugrunde liegt, sieht vor, dass Asylbewerber, die aus einem sicheren Herkunftsland einreisen, nicht als Asylbewerber anerkannt werden können. Daher ist das rechtliche Institut des Asylrechts auf die heutige Situation nicht mehr anwendbar, weil nahezu alle Einreisenden in die Bundesrepublik über sichere Drittstaaten einreisen. Diese sicheren Drittstaaten sind rechtlich für die Bewertung der Asylanträge zuständig. Die überwiegende Mehrheit der Antragsteller beruft sich formal nicht auf das im Grundgesetz festgeschriebene Asylrecht, sondern auf einen Flüchtlings- und Subsidiärschutz, wie er in der EU-Regelung zum Asylverfahren geregelt ist. Dieses EU-Verfahren lässt den einzelnen Mitgliedsstaaten einen großen Freiraum in der Gestaltung der nationalen Einstufung von sicheren Herkunftsländern, so die Innenexperten der CDU.
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