Miete, Provision. Vermittlung

Bestellerprinzip bei Mietprovisionen: Was steckt dahinter?

25.11.2013 - 15:55:15

Steigen die Mieten, so steigen auch automatisch die Vermittlungsprovisionen. Beim Vertragsabschluss muss normalerweise der Mieter diese Provision zahlen, doch das soll sich bald ändern, und zwar ganz nach dem Motto: Wer den Auftrag erteilt, muss auch bezahlen.

  • Mietprovision - Foto: pixabay.com © Geralt (CC0 1.0)

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Auch das Internetportal Immowelt hat vor kurzem über das Bestellerprinzip berichtet.

Ein Wohnungssuchender hat es vor allem in Großstädten nicht leicht, eine geeignete Wohnung zu finden. Auf Wohnungen, die im unteren oder mittleren Preissegment liegen, bewerben sich nicht selten Dutzende Interessenten. Wer es trotzdem schafft, den Zuschlag für die Wohnung zu bekommen, der steht bereits der nächsten Herausforderung gegenüber: Sollte ein Immobilienmakler die Vermittlung übernommen haben, so muss der frischgebackene Mieter die Provision zahlen.

Gegen diese Vorgehensweise soll jetzt vorgegangen werden, denn laut Daniela Schneckenburger, der Sprecherin der Grünen-Fraktion im Bundesland Nordrhein-Westfalen, sei es derzeit so, dass die Maklerprovisionen vor allem in den großen Städten wie Düsseldorf oder Köln für die Wohnungssuchenden zu einer erheblichen finanziellen Belastung werde. Aus diesem Grund soll nun das sogenannte Bestellerprinzip eingeführt werden, wonach derjenige die Provision zahlen muss, der den Makler beauftragt hat – in diesen Fällen also der Vermieter.

Gegenüber der Zeitung „Die Welt“ erklärte die Grünen-Politikern weiter, dass es für einen Mieter egal sei, ob ihm nun ein Makler, der Vermieter oder eine Wohnungsgesellschaft die Wohnung vermittle, denn wichtig sei schließlich nur das Ergebnis. Sollte das Bestellerprinzip im Gesetz verankert werden, so würde dies für die Mieter eine finanzielle Entlastung sein, denn laut Schneckenburger seien die Provisionen eine erhebliche Mehrbelastung und würden zudem als zusätzliche Preissteigerungsfaktoren dienen.

Werden die Mietpreise steigen?

In Bezug auf die Maklerprovisionen soll es aber noch eine weitere Ungerechtigkeit geben: Da sich die Provisionen an den Miethöhen orientieren, würden sie sich mit steigenden Mieten ebenfalls erhöhen, wobei die Maklerleistungen aber gleichblieben. Derzeit kann ein Makler als Provision zwei Monatsmonaten zuzüglich Mehrwertsteuer verlangen.

Die Grünen-Fraktion steht mir ihrer Forderung nicht alleine, denn auch die SPD-Regierung in Hamburg hat angeblich vor, einen entsprechenden Gesetzentwurf dem Bundesrat vorzulegen. Dabei soll dieses Vorgehen erforderlich sein, da es sich beim Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (WoVermRG) um ein Bundesgesetz handelt. Auch die Grünen-Politikerin Schneckenburger befürwortet solch ein Vorgehen, denn Nordrhein-Westfalen könne mithilfe der Bundesratsinitiative auf den Bund Einfluss nehmen.

Mit großem Interesse wird das Thema Bestellerprinzip auch in Düsseldorf im Wohnungsbauministerium verfolgt. In einer Stellungnahme des Ministeriums heißt es, dass die Einführung des Bestellerprinzips vor allem für Personen hilfreich sei, die nur mit einem geringen Einkommen auskommen müssen.

Immobilienverband bezieht Stellung

Auch der Immobilienverband zeigt sich offen. Häufig können sich Personen mit einem geringen Einkommen keine Mietprovision leisten. Indes soll es überlegenswert sein, ob nicht auch die Person die Provision zahlen muss, die das Ganze in Auftrag gegeben hat.

Allerdings wurde vom IVD auch betont, dass diese kurzzeitige Entlastung der Mieter sich wiederum auf lange Sicht belastend auswirken könnte, wenn die Vermieter diese Kosten für die Mietprovision auf die Miete umlegen bzw. mit einrechnen. Des Weiteren könnten die Vermieter größeren Wert auf langfristige Mietverträge legen, damit die entstehenden Kosten durch ständige Mieterwechsel überblickt werden können.

@ ad-hoc-news.de