Silvester - Raketenverbot an Silvester in Fachwerkhausnähe: Wer Silvester privat böllern will, muss sich in südwestdeutschen Kommunen von nun an einen Ort außerhalb der Altstadt suchen. Denn auch in Baden-Württemberg gilt das bundesweite Verbot, Feuerwerk und Raketen «in unmittelbarer Nähe» von Reet- und Fachwerkhäusern zu zünden. Bis zu 50 000 Euro können Kommunen bei einer entsprechenden Ordnungswidrigkeit kassieren.
Vergrößern Silvester - Raketenverbot an Silvester in Fachwerkhausnähe | Bild: ©

Nur wenige Städte in Baden-Württemberg haben jedoch einer ddp-Umfrage zufolge bislang Verbotszonen eingerichtet. Kapazitäten für Sonderkontrollen sieht die Polizei ebenfalls nicht.

Lange vor dem Bundesgesetzgeber hatten Städte mit alter Bausubstanz bereits über ein solches Verbot nachgedacht. Anlass waren nicht zuletzt zwei Großbrände in Tübingen und Villingen-Schwenningen im vergangenen Jahr. In beiden Fällen waren Silvesterraketen unter die Dachplatten geraten, hatten dort unbemerkt weiter geglimmt und schließlich das Gebälk entzündet. Nur mit Mühe konnte die Polizei ein Ausbreiten auf angrenzende Fachwerkhäuser verhindern. Jetzt, da das Verbot da ist, wissen viele Städte jedoch nicht, wie es durchgesetzt werden soll.

Zumeist wird es dem Bürger selbst überlassen, die «unmittelbare Nähe» zum Fachwerk zu definieren. So setzen Kommunen wie Ludwigsburg, Meersburg, Konstanz, Biberach, Freiburg, Staufen und Bad Urach primär auf Aufklärung der Bevölkerung: «Jedem bleibt es in Eigenverantwortung überlassen, wo er denkt, dass er es machen kann», sagt etwa der Meersburger Hauptamtsleiter Günther Leiss. Verbotszonen solle es deshalb nicht geben. Auch in Biberach hat man darauf verzichtet. «Wir halten das für gar nicht umsetzbar. Das Verbot ist nicht kontrollierbar», sagt Stadtsprecherin Andrea Appel.

Konkreter sehen die Vorbereitungen dagegen in Tübingen, Villingen-Schwenningen, Esslingen und Eppingen aus: Die Villinger Altstadt innerhalb der Stadtmauer hat der Stadtrat komplett zum geschützten Bereich erklärt, in Schwenningen darf im Umkreis von 150 Metern rund um den Bereich «Ob dem Brückle» nicht im großen Stil gezündelt werden.

Tübingen schickt neben den Polizeistreifen eigens sechs Mitarbeiter des Ordnungsamts in die mit Verbotsschildern umgrenzte Altstadt. Informationen sollen schon beim Verkauf von Knallern ausgeteilt werden. Bereits im Juni hatte der Gemeinderat eine Allgemeinverfügung erlassen.

Auch in Esslingen wurde der gesamte Altstadtbereich samt Burg zur Verbotszone erklärt. Eppingen und Schwäbisch Gmünd haben mit der Polizei Kontrollstreifen durch die Altstadt vereinbart. Die Polizei setze jedoch in erster Linie auf die Aufmerksamkeit der Anwohner, sagt ein Sprecher der Polizei Esslingen. «Es darf sich keiner vorstellen, dass die Polizei mit Hundertschaften anrückt und das Feuerwerksverbot überwacht. Es gibt ja vieles anderes zu tun», ergänzt er.

Viele Kommunen zweifeln deshalb an der Kontrollierbarkeit des Verbots. «Wenn es eine Schlägerei gibt, ist die Polizei natürlich weg», befürchtet etwa Günter Brenner, Geschäftsbereichsleiter externe Dienste in Eppingen. Auf das Verständnis der Leute bauen zu können, sieht er skeptisch: «Wir greifen mit dem Verbot ja in eine Tradition ein.»

Der Landesfeuerwehrverband hofft auf eine strikte Überwachung des Verbots durch die Ortspolizei. Geschäftsführer Willi Dongus verweist auf die Branderfahrungen der vergangenen Jahre: Alte Bausubstanz, wo Giebel an Giebel grenze, sei durch die Raketen besonders gefährdet. «Das Verbot ist sinnvoll. Die Kardinalfrage ist nur, wie ein solches Verbot in der Praxis umgesetzt wird», warnt er. Anfang nächsten Jahres müsse deshalb Bilanz gezogen werden, um die Umsetzung des Verbots gegebenenfalls zu verbessern. «Wir appellieren an die Menschen, verantwortungsvoll zu sein», sagt Dongus. Auch sollten unbedingt brennbare Gegenstände von den Balkonen geräumt werden.

Stuttgart (ddp-bwb)