Geltungsbereich - Sachsen ändert kommunale Baumschutzsatzungen
Wohngrundstücke und Kleingärten werden künftig vom Geltungsbereich kommunaler Baumschutzsatzungen ausgenommen. Damit werde das Verfahren entbürokratisiert, sagte Umweltminister Frank Kupfer (CDU) nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfes im Kabinett am Dienstag in Dresden. Er erwarte nicht, dass nun vermehrt Bäume gefällt würden, sagte der Minister.
Auf Wohngrundstücken und in Kleingärten können künftig Bäume ohne Genehmigung gefällt werden
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