ZOLL-E, Bundesweit

ZOLL-E: Bundesweit größte Sicherstellung von unversteuerten und nicht verkehrsfähigen E-Zigaretten

06.02.2024 - 10:21:47

ZOLL-E: Bundesweit größte Sicherstellung von unversteuerten und nicht verkehrsfähigen E-Zigaretten. Ratingen / Essen / Köln - Bundesweit größte Sicherstellung von unversteuerten und nicht verkehrsfähigen E-Zigaretten

Am 25.01.2024 stellten Beamtinnen und Beamte des Zollfahndungsamts Essen im Rahmen einer Durchsuchungsmaßnahme in den Lagerräumen einer Speditionsfirma in Ratingen insgesamt 64 Europaletten mit unversteuerten E-Zigaretten fest und sicher. Diese wurden unter Umgehung der deutschen Verbrauchsteuern sowie lebens- und gesundheitsrechtlicher Vorschriften eingeschmuggelt.

Die Beamtinnen und Beamten leiteten gegen den Geschäftsführer ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung durch den Handel mit unversteuerten und nicht verkehrsfähigen E-Zigaretten ein. Das maximal erlaubte Tankvolumen von 2 ml je E-Zigaretten wurde deutlich überschritten.

Jede Europalette enthielt eine unterschiedliche Vielzahl an Kartons, deren Inhalt sich wiederum aus den unterschiedlichsten E-Zigaretten diverser Marken, Sorten und Größen in unterschiedlicher Anzahl und Aufmachung zusammensetzte. Der durch die Sicherstellung festgestellte Steuerschaden beläuft sich nach erster vorsichtiger Hochrechnung auf mindestens ca. 700.000EUR.

Die weiteren Ermittlungen werden beim Zollfahndungsamt Essen - Dienstsitz Köln - geführt.

Zusätzlicher Hinweis:

Seit dem 01. Juli 2022 sind sogenannte Substitute für Tabakwaren (Einweg E-Zigaretten) in Deutschland steuerpflichtig. Die Tabaksteuer beträgt aktuell 0,20 Euro je Milliliter. Zusätzlich dürfen elektronische Zigaretten nur in den Verkehr gebracht wer-den, wenn sie ein Volumen von höchstens 2 Milliliter nicht überschreiten. Regelmäßig überschreiten die sichergestellten E-Zigaretten die Höchstfüllmenge von 2 ml. Die angegebene Füllmenge/Anzahl der Züge stimmt zudem häufig nicht mit der auf der Packung angegeben Menge überein. Verstöße werden von den Behörden straf- und steuerrechtlich verfolgt.

Rückfragen bitte an:

Zollfahndungsamt Essen
Pressesprecher
Tobias Zarth
Telefon: 0201 10281130
Mobil: 0151 - 6469 5153
Fax: 0201 10281190
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