POL-PDNW, Polizeiautobahnstation

Worms - Am 29.03.2024 zwischen 07.00 Uhr und 14.00 Uhr kontrollierten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte der Polizeidirektionen Landau, Ludwigshafen und Neustadt, sowie Kollegen der Bereitschaftspolizei, den Verkehr auf der A61, Höhe Parkplatz Kurzgewann in Fahrtrichtung Norden.

29.03.2024 - 16:08:31

Polizeiautobahnstation Ruchheim - Carfriday - Tuning Kontrollen auf der A61. Unterstützt wurden die Maßnahmen durch Logistikkräfte des THW, die u.a. eine mobile Hebebühne an der Kontrollörtlichkeit aufgebaut haben. Besonderes Augenmerk legten die Kontrollkräfte auf den Anreiseverkehr zum Carfriday" Treffen auf dem Nürburgring. Traditionell ist der so genannte Carfriday deutschlandweit der Start für die Tuning Szene in die Saison. Er ist aber auch zum Sinnbild für Raser, Tuner und Poser geworden, die an diesem Tag mit ihren tiefergelegten und leistungsverstärkten Fahrzeugen versammelt über die Straßen röhren und ihre hochgetunten PS-Zahlen messen. Getunte Fahrzeuge sind häufig illegal technisch verändert, insbesondere durch Änderungen an Fahrwerks- und Karosserieteilen, lichttechnischen Einrichtungen, der Antriebstechnik und Abgasanlage. Die Vornahme solcher Veränderungen wird allgemein als "Tuning" bezeichnet. "Tuning" ist jede individuelle, technische Veränderung an Kraftfahrzeugen, die in erster Linie dem Zweck der optischen und akustischen Aufwertung, seltener auch der Leistungssteigerung dienen. Voraussetzung für den legalen Betrieb bzw. die Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum ist das Vorliegen einer Genehmigung im Sinne der StVZO, zumeist in Form einer allgemeinen Betriebserlaubnis oder nach Einzelabnahme durch eine technische Prüfstelle. Liegt eine solche Genehmigung nicht vor, ist von einer illegalen Veränderung auszugehen und eine Gefährdung der allgemeinen Verkehrssicherheit anzunehmen. Regelmäßig haben die Veränderungen das Erlöschen der Betriebserlaubnis zur Folge. Bei den heutigen Kontrollen überprüften die Kräfte insgesamt 148 Fahrzeuge und 206 Personen. Dabei wurden sechs Straftaten festgestellt, darunter eine Urkundenfälschung, ein Verstoß gegen das BtMG und vier Strafanzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. In 34 Fällen mussten gegen die Fahrzeugführer Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden. Ein Großteil der Verfahren betrifft Verstöße wegen Erlöschens der Betriebserlaubnis. Neun Fahrzeugführern wurde vor Ort die Weiterfahrt untersagt, zwei Fahrzeuge wurde hoheitlich abgeschleppt. Negativer Höhepunkt der Kontrolle war das Fahrzeug eines 28-jährigen Fahrers aus dem Mainzer Raum. Durch Veränderungen an der Auspuffanlage erreichte sein Nissan einen Geräuschpegel von 132 Dezibel. Erlaubt wären lediglich 92 Dezibel. Um die Veränderungen zu verschleiern, manipulierte der 28-jährige das Typenschild des Auspuffs, was eine weitere Anzeige wegen Urkundenfälschung nach sich ziehen wird. Außerdem waren weitere illegale Anbauten am Fahrzeug festzustellen, beispielsweise ein nicht zugelassenes "Bodykit, welches dazu diente, das Fahrzeug optisch zu verbreitern. Aufgrund der Gesamtumstände wurde das Fahrzeug sichergestellt und abgeschleppt.

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