POL-DA, Südhessen

Südhessen - "Darmstadt: Am Wochenende wurden bis zu 100 gutgläubige Personen opfer von Betrügern eines Fake-Shops und so um ihr hart erspartes Geld gebracht!" So oder so ähnlich könnte die Pressemeldung der Polizei am kommenden Montag (27.11.), nach dem heutigen, sogenannten "Black-Friday" (24.11.), lauten.

24.11.2023 - 14:00:48

Südhessen: Black-Friday ruft auch Betrüger auf die Bildfläche / Vorsicht vor Fake-Shops

Jedes Jahr nutzen Betrüger Feiertage wie zum Beispiel Weihnachten, Ostern oder auch andere Feste aus, um Ihre Opfer in die Falle zu locken. Auch der hierzulande immer beliebtere "Black-Friday" gehört mittlerweile zum festen Bestandteil der Betrüger. Gerade wer in Hektik und Stress meint ein Schnäppchen machen zu können, kann damit nicht selten auf die Nase fallen. Die südhessischen Betrugskommissariate warnen im Hinblick auf den heutigen "Black-Friday" und dem anstehenden Weihnachtsgeschäft vor Betrügern und vor Abzocke im Internet, insbesondere durch Fake-Shops.

Doch was sind eigentlich Fake-Shops?

Fake-Shops werden Internetseiten genannt, welche wie eine herkömmliche Handelsplattform aufgebaut sind und aussehen, jedoch einzig dem Zweck dienen, dem vermeintlichen Käufer das Geld aus der Tasche zu ziehen. Fake-Shops können als völlig neue Plattform oder Marktplätz daherkommen und Beispielhaft über vermeintliche Eröffnungsrabatte locken. Ebenso können sie aber auch bekannten und bewährten Internetportalen nachempfunden sein und diese imitieren, um so den Kunden zu täuschen.

Wie erkenne ich Fake-Shops?

Wie kann ich mich schützen?

Eine bewährte Methode ist der Einkauf auf Rechnung. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, die bestellte Ware auf eventuelle Mängel zu überprüfen, bevor Sie diese bezahlen. Auch im Lastschriftverfahren können eingezogene Abbuchungen in der Regel noch nach mehreren Tagen zurückgeholt werden. Überweisungen hingegen können allenfalls kurzfristig, meist gar nicht, rückgängig gemacht werden. Auf Bargeldtransfer oder Zahlung mittels Gutscheinkarten sollte verzichtet werden. Wer in diesen Fällen die Gutscheine oder das Geld übermittelt, hat keinerlei Einfluss mehr darauf. Bestellen Sie in keinen Onlineshops, bei denen Sie Zweifel haben oder sich unsicher fühlen. Greifen Sie auf örtliche Händler oder Ihnen bekannte und bewährte Internetseiten zurück, um unschöne Überraschungen zu vermeiden.

Ich bin Betrügern beim Online-Shopping zum Opfer gefallen. Was kann ich machen?

Haben sie Geld überwiesen oder wurde es per Lastschrift eingezogen, melden Sie sich bei Ihrer Bank und informieren Sie sich über die Möglichkeiten die Zahlung rückgängig zu machen. Speichern Sie alle Daten, die sie im Zusammenhang mit dem Betrug erhalten haben, beispielsweise Bestellbestätigungen, E-Mails, einen Kaufvertrag oder Zahlungsnachweise. Erstatten sie eine Strafanzeige bei der Polizei und reichen Sie die entsprechenden Nachweise mit ein. Auch steht die Polizei für Fragen im Vorfeld einer möglichen Anzeige zur Verfügung.

Zudem können Sie sich auch als Opfer eines Betruges telefonische Beratung bei den bekannten und gängigen Beratungsstellen wie z.B. Weißer Ring oder auch Darmstädter Hilfe einholen.

Rückfragen bitte an:

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