HZA-OS, Leistungsbezieher

Osnabrück - Sechs Monate Haft, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Osnabrück für einen Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück.

11.01.2024 - 14:26:23

HZA-OS: Leistungsbezieher aus dem Landkreis Osnabrück erhält eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten; Zoll deckt Leistungsbetrug auf. Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im April 2022 nahm der Mann eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, die er dem Leistungsträger nicht mitgeteilt hatte. So konnte der 30-Jährige rund 1.630 Euro Arbeitslosengeld I zu Unrecht kassieren.

Überführt wurde der Leistungsbetrüger durch eine Mitteilung seiner Krankenkasse. Diese hatte dem Hauptzollamt Osnabrück mitgeteilt, dass der Mann eine Beschäftigung aufgenommen hatte, obwohl er im Leistungsbezug stand. Daraufhin nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führte.

Der Angeklagte hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.

1 Bilddatei Quelle: Hauptzollamt Osnabrück

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