HZA-N, Finanzkontrolle

Nürnberg - Im Jahr 2023 haben die Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Nürnberg knapp 1.050 Arbeitgeber in Mittelfranken überprüft und dabei fast 7.000 Arbeitnehmende zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt.

09.02.2024 - 10:13:02

HZA-N: Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Nürnberger Zolls legt Jahresbilanz 2023 vor

An diese Arbeitnehmerbefragungen zu den Arbeitsverhältnissen, die in den meisten Fällen vor Ort in den Betrieben stattfinden, schließen sich oftmals langwierige und komplexe Prüfungen von Geschäftsunterlagen und ggf. Ermittlungen an. Auch im vergangenen Jahr gab es unter Beteiligung der FKS Nürnberg bundesweite und regionale Schwerpunktprüfungen, die unter anderem im Baugewerbe, in der Gastronomie, sowie im Speditions-, Transport und Logistikgewerbe durchgeführt wurden.

Während im Nachgang zu den Kontrollen 1.500 Strafverfahren eingeleitet wurden, konnten gleichzeitig über 1.400 Strafverfahren erledigt werden - beides eine Steigerung zum Vorjahr. In Folge der Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit wurden rund 875.000 Euro Geldstrafen und Bußgelder festgesetzt. Die Gerichte verhängten insgesamt 16 Jahre Freiheitsstrafen.

Die Beamtinnen und Beamten ermittelten eine Schadenssumme von knapp 8 Millionen Euro. Diese setzt sich aus nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen, nicht gezahlten Steuern und "sonstigen Schäden" (wie zum Beispiel nicht gezahlten Mindestlöhnen sowie zu Unrecht erhaltenen Sozialleistungen) zusammen.

"Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung haben viele Facetten", so Martina Stumpf, Sprecherin des Hauptzollamts Nürnberg. "Daher erfolgen Prüfungen der FKS immer ganzheitlich. Geprüft wird grundsätzlich, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben oder Sozialleistungen zu Unrecht bezogen wurden. Auch, ob bei Ausländern die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel vorliegen und ob Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden, wird kontrolliert", so Stumpf. "Mit ihrem entschlossenen Vorgehen trägt die FKS so nicht nur zur Durchsetzung gesetzlicher Vorgaben bei, sondern ermöglicht auch faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen."

Zusatzinfo:

Bundesweit haben die Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit 2023 über 101.000 Strafverfahren und rund 49.000 Ordnungswidrigkeitenverfahren und eingeleitet. Die Pressemitteilung der Generalzolldirektion zur bundesweiten Bilanz sowie allgemeine Informationen zur Arbeit des Zolls im Bereich der Schwarzarbeitsbekämpfung finden sich auf www.zoll.de.

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