HZA-MS, Freiheitsstrafe

Münster - Gut 14 Jahre Freiheitsstrafe entfallen auf insgesamt vier verurteilte Männer, die sich jetzt vor dem Landgericht Münster für ihre jahrelangen Straftaten im Baugewerbe verantworten mussten.

24.10.2023 - 11:13:21

HZA-MS: Mehr als 14 Jahre Freiheitsstrafe für Leiter und Beschäftigte einer Baufirma aus dem Münsterland / Zoll Münster nutzt Hinweise der FIU und deckt Sozialversicherungsschaden von 3,3 Millionen Euro auf. Die Unternehmer und Beschäftigten mehrerer Baufirmen im Alter von 32 bis 66 Jahren haben Sozialversicherungsbeiträge und Steuern in Millionenumfang hinterzogen. Dem jetzt rechtskräftig gewordenen Urteil einer Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Münster waren Hinweise der FIU (Financial Intelligence Unit) und aufwändige Ermittlungen des Hauptzollamts Münster in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Münster und der Steuerfahndung Münster vorausgegangen.

Bereits im Herbst 2021 hatten sich die Beweise gegen die Verurteilten verdichtet und sie wurden in Untersuchungshaft genommen. Da ein Mitbeschuldigter damals plante, sich ins Ausland abzusetzen, wurden aus den bis dahin verdeckten Ermittlungen offene. "Dank der Telekommunikationsüberwachung und der vorausgegangenen Observationen wussten wir, wo sich die Beschuldigten aufhielten", teilt der Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Münster mit. Er leitete seit 2018 die komplexen Ermittlungen rund um diesen Fall. Ein in höchstem Maße konspiratives Vorgehen, indem beispielsweise Firmen und Autos über nahestehende Personen, wie die getrenntlebende Ehefrau, angemeldet waren, erschwerte die Aufdeckung des Aufenthaltsortes der Zielperson.

Drei der Beschuldigten werden nun die nächsten Jahre hinter Gittern verbringen. Die Freiheitsstrafe der vierten verurteilten Person ist zur Bewährung ausgesetzt. Alle Beschuldigten saßen zuvor knapp zwei Jahre in Untersuchungshaft.

Wie so häufig bei diesen Delikten setzten die vermeintlichen Bauunternehmer zur Verschleierung der Schwarzarbeit unter anderem sogenannte Abdeckrechnungen, also Scheinrechnungen über nie erbrachte Leistungen, ein. Die Ermittlungen brachten die Gründung von fünf Firmen zutage sowie eine Vielzahl an Konten bei insgesamt 50 Banken. Auffällige Stundenabrechnungen sowie die Prüfung von Geschäftsunterlagen der Geschäftspartner und nicht zuletzt die unregelmäßigen Kontobewegungen führten die Ermittler schließlich zum erfolgreichen Abschluss. "Durch den Fund einer Schreckschusswaffe, die durch Umbau zu einer "scharfen illegalen" Waffe wurde, wird deutlich, mit welchem Klientel die Beamten bei solchen Einsätzen rechnen müssen", berichtet der ermittelnde Beamte über die Zugriffsphase. Und manchmal geschieht Kurioses. "Eine Kollegin mit gutem Gespür hatte die Waffe tatsächlich per Griff in eine Nudelverpackung ans Tageslicht befördert. Der weitere Fund eines illegalen Elektroimpulsgerätes, abgelegt im Zugriffsbereich der Haustür, war dagegen fast Routine", erinnert der Zollbeamte.

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