HZA-KA, Goldschmuck

Karlsruhe - Am Flughafen Karlsruhe / Baden-Baden (FKB) entdeckten Beschäftigte des Hauptzollamts Karlsruhe in der vergangenen Woche im Koffer einer aus Mazedonien kommenden Reisenden eine größere Menge Goldschmuck, welche nicht ordnungsgemäß angemeldet wurde.

23.04.2024 - 07:30:03

HZA-KA: Goldschmuck am Flughafen FKB entdeckt / Karlsruher Zoll findet Schmuck im Wert von über 2.200 Euro in Koffer

Bei der Kontrolle des Koffers stellten die Zollbeamten fest, dass die 24-Jährige kosovarische Staatsangehörige, mit Wohnsitz in Deutschland, neben ihrem gewöhnlichen Reisegepäck auch Goldschmuck, darunter Ringe, Ketten und Armbänder, dabei hatte.

Da sich der Gesamtwert des Schmucks nach Abzug der Freimenge auf über 2.200 Euro belief und die Reisende diesen nicht ordnungsgemäß anmeldete, wurde gegen sie vor Ort ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet.

Die Frau konnte nach der Entrichtung der Einfuhrabgaben in Höhe von knapp 490 Euro ihre Reise fortsetzen.

"Für Güter, wie zum Beispiel Goldschmuck, gilt im Luftverkehr eine Reisefreimenge im Warenwert von insgesamt 430 Euro. Für Waren, die diesen Wert überschreiten, fallen Einfuhrabgaben an beziehungsweise stellt dies mitunter bei Nichtanmeldung ein Steuerstrafverfahren dar.", erklärt Alina Holm, Sprecherin beim Hauptzollamt Karlsruhe.

"Damit die Rückreise stressfrei bleibt, kann man sich auf der Internetseite des Zolls www.zoll.de erkundigen, unter anderem, welche Souvenirs bedenkenlos aus dem Ausland mitgebracht werden können, welche Reisefreimengen für die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern gelten und von welchen Waren man auf jeden Fall die Finger lassen sollte.", so Holm abschließend.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Karlsruhe
Alina Holm
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E-Mail: presse.hza-karlsruhe@zoll.bund.de
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