HZA-LÖ, Zoll

HZA-LÖ: Zoll in der Ortenau im Einsatz am Landessicherheitstag

22.04.2024 - 07:36:13

HZA-LÖ: Zoll in der Ortenau im Einsatz am Landessicherheitstag. Offenburg - Zum länderübergreifenden Sicherheitstag am 17. April waren in Baden-Württemberg neben der Polizei auch Kräfte des Zolls im Einsatz. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach konzentrierte sich an diesem Tag in der Ortenau mit zehn Einsatzkräften auf Gastronomiebetriebe, auf Unternehmen des Bau- und Speditionsgewerbes sowie auf Kurierdienste. Im Raum Kehl wurden 37 Personen aus 26 unterschiedlichen Betrieben kontrolliert. In einem Restaurant wurde ein Bürger eines asiatischen Staates mit einem französischem nationalen Aufenthaltstitel, nicht aber einem solchen für Deutschland, bei der Arbeit angetroffen. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Aufenthalts eingeleitet, gleichzeitig erwartet seinen Arbeitgeber ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen unerlaubter Beschäftigung eines Ausländers ohne Arbeitsgenehmigung. Die ausländische Angestellte eines Imbissrestaurants, welche sich zunächst der Kontrolle entziehen wollte, konnte den Zöllnern ebenfalls keine Arbeitserlaubnis vorweisen. Sie war schon zu einem früheren Zeitpunkt in gleicher Sache aufgefallen, weshalb bereits gegen sie und ihren Arbeitgeber ein Bußgeld verhängt worden war. Die Wiederholungstat wird nun als Straftat verfolgt. In einer Shisha-Bar wurden rund drei Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabaks sichergestellt. Gegen den Geschäftsinhaber wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. In einer weiteren Shisha-Bar wurde Wasserpfeifentabak in Packungen mit mehr als 25 Gramm Inhalt sichergestellt. Seit einer Änderung des Tabaksteuergesetzes zum 1. Juli 2022 darf versteuerter Wasserpfeifentabak nur noch in Packungen mit 25 Gramm Inhalt abgegeben bzw. gehandelt werden. Eine Übergangsfrist ist am 30. Juni 2023 verstrichen. In fünf weiteren Gastronomiebetrieben wurden jeweils Verstöße gegen die Pflicht, schriftliche Aufzeichnungen über die Arbeitszeiten der Beschäftigten zu führen oder Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht von Angestellten bei der Sozialversicherung festgestellt.

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