POL-PDNW, Führen

Haßloch - Am frühen Morgen des 09.02.2024, gegen 02:00 Uhr, wurde in der Lindenstraße, in Haßloch, ein PKW mit zwei Insassen einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen.

09.02.2024 - 05:29:58

Führen von Waffen bleibt auch an Fastnacht verboten. Dabei blickte der kontrollierende Beamte bei Herantreten an den PKW direkt in den Lauf eines Revolvers, welcher sich auf dem Schoß des Fahrers befand. Der 57-jährige Fahrer wurde sicherheitshalber mit erhobenen Händen aus seinem Auto zitiert und durch einen der Polizeibeamten entwaffnet. Wie sich herausstellen sollte, handelte es sich bei dem Fahrer und seinem Beifahrer um zwei Fastnachter, welche gerade von einer Veranstaltung gekommen waren. Der Fahrer hatte sich als leichtbekleideter US-Polizist verkleidet und aus diesem Grund eine täuschend echt aussehende Schreckschusswaffe dabei, für die er auch keine Berechtigung zum Führen vorweisen konnte. Sein Begleiter war ebenfalls in freizügiger Verkleidung. Dieser führte jedoch, als römischer Legionär, keine Schusswaffen mit sich.

So glimpflich wie sich der Sachverhalt im Nachhinein auch dargestellt haben mag, bittet die Polizei darum auch in der Fastnachtszeit vom Führen von Waffen aller Art in der Öffentlichkeit abzusehen um die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht zu gefährden.

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