HZA-HH, Finanzkontrolle

Hamburg - "Im Jahr 2023 haben die Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Hamburg 1.339 Ordnungswidrigkeitenverfahren (2022: 927) und 2.879 Strafverfahren (2022: 1.823) eingeleitet und sind damit erneut entschieden gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug vorgegangen", erläutert Michael Schrader, Leiter des Hauptzollamts Hamburg.

22.02.2024 - 13:05:00

HZA-HH: Finanzkontrolle Schwarzarbeit Hamburg legt Jahresbilanz 2023 vor

Mit 160 eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen Mindestentgeltvorschriften (2022: 91) liegt das Ergebnis über dem des Vorjahres. Diese Feststellungen betreffen die Nichtzahlung der nach dem Mindestlohngesetz, dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz sowie dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz festgelegten Mindestlöhne bzw. Lohnuntergrenze.

Im Jahr 2023 haben die Kräfte des Hamburger Zolls 886 Arbeitgeber überprüft (2022: 1.412). Die FKS führt ihre Prüfungen verdachtsunabhängig, hinweisbezogen oder auf Grundlage eigener Risikoeinschätzungen, insbesondere in von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen durch. Dabei folgt sie dem Grundsatz "Qualität vor Quantität".

An die Arbeitnehmerbefragungen vor Ort zu den Arbeitsverhältnissen schließen sich oftmals langwierige und komplexe Geschäftsunterlagenprüfungen und ggf. Ermittlungen an. Auch im vergangenen Jahr gab es bundesweite und regionale Schwerpunktprüfungen, die unter anderem im Baugewerbe, im Hotel- und Gaststättengewerbe, in der Gebäudereinigung sowie im Speditions-, Transport und Logistikgewerbe durchgeführt wurden.

Die Ermittlungen der Zollbeamtinnen und -beamten führten in Hamburg zu Freiheitsstrafen von 39 Monaten (2022: 69 Monate) und deckten einen Schaden in einer Gesamthöhe von insgesamt rund 13,5 Millionen Euro (2022: 2,9 Millionen) auf. Die festgestellte Schadenssumme im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen der FKS setzt sich aus nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen, nicht gezahlten Steuern und "sonstigen Schäden" (insbesondere nicht gezahlten Mindestlöhnen und Urlaubskassenbeiträgen sowie zu Unrecht erhaltenen Sozialleistungen) zusammen.

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung haben viele Facetten

Prüfungen der FKS erfolgen immer ganzheitlich. Geprüft wird grundsätzlich, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel besitzen und auch, ob die Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden oder ggf. sogar ausbeuterische Arbeitsbedingungen vorliegen.

Organisierte Formen der Schwarzarbeit

Die Bekämpfung von organisierten Formen der Schwarzarbeit und der organisierten Kriminalität bilden einen Schwerpunkt der Aufgabenwahrnehmung der FKS. Ziel ist es, organisiert agierende Täterstrukturen zu erkennen und zu zerschlagen. Gemeinsam mit der Polizei und der Steuerfahndung wird oftmals in gemeinsamen Ermittlungsgruppen und mit verdeckten Ermittlungsmaßnahmen gegen die Drahtzieher ermittelt. Die Täter verursachen regelmäßig hohe Sozialversicherungs- und Steuerschäden und verdrängen gesetzestreue Mitbewerber durch unlautere Wettbewerbsvorteile.

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