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Hamburg - Am Sonntagmorgen machte sich ein 67-jähriger deutscher Staatsangehöriger auf den Weg von Hamburg nach Olbia.

08.04.2024 - 11:44:30

B(FOTO) Bundespolizei am Hamburg Airport: verbotenes Springmesser führt zur Strafanzeige. Seinen Koffer gab er beim Check In der Airline auf, ging durch die Sicherheitskontrolle und begab sich zu seinem Abfluggate. Gegen 06:30 Uhr wurde er jedoch ausgerufen, da er sich zur Gepäckzusammenführung zu begeben hatte. Grund: Im Rahmen der Durchleuchtung des Koffers wurde von den Kontrollkräften ein verdächtiger Gegenstand entdeckt. Im Beisein des Fluggastes wurde der Koffer schließlich durch Kräfte der Bundespolizei geöffnet. Zum Vorschein kam ein Springmesser. Hierbei handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Die Bundespolizei stellte das Messer sicher. Der Mann erhielt eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Zum Tatvorwurf wollte sich der Mann nicht äußern. Im Anschluss konnte er weiterreisen.

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