BPOL-HH, Bundespolizei

Hamburg - Am Sonntagmorgen gegen 08:00 Uhr machte sich ein 52-jähriger deutscher Staatsangehöriger auf den Weg von Hamburg nach Frankfurt.

22.01.2024 - 09:50:55

BBundespolizei am Hamburg Airport: verbotene Stahlrute führt zur Strafanzeige. Seinen Rucksack legte er bei der Sicherheitskontrolle in die Gepäckwanne. Darin stellten die Luftsicherheitsassistenten jedoch etwas Verdächtiges fest. Die Bundespolizei wurde hinzugezogen und überprüfte das Gepäckstück genauer. Es wurde eine ausziehbare Stahlrute aufgefunden. Diese ist ein verbotener Gegenstand nach dem Waffengesetz. Die Bundespolizei stellte die Stahlrute sicher. Der Mann gab an, dass dieser schon einmal überfallen worden sei und deswegen die Stahlrute dabeihatte. Der Mann erhielt eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Im Anschluss konnte er weiterreisen.

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