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DannstadtEine fehlende Ausnahmegenehmigung war nicht der einzige Grund, weshalb die Fahrt für eine 41-jährige Berufskraftfahrerin am Sonntag, den 04.02.2024 endete.

05.02.2024 - 10:18:12

ZVD Rheinpfalz: Kontrolle des Sonntagsfahrverbots deckt Urkundenfälschung auf. Bei einer Aktion zur Kontrolle des Sonntagsfahrverbots durch den Schwerverkehrskontrolltrupp der ZVD Rheinpfalz (Polizeidirektion Neustadt) wurde eine slowenische Sattelzugmaschine mit österreichischem Anhänger an der Tank- und Rastanlage Dannstadt einer polizeilichen Kontrolle unterzogen. Bei dem den Beamten ausgehändigten ukrainischen Führerschein kam der Verdacht der Urkundenfälschung auf. Ermittlungen ergaben, dass die Fahrerin zwar grundsätzlich einen Führerschein besaß - dieser berechtigte jedoch lediglich zum Führen von Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen. Das von ihr geführte Gespann war allerdings fast zehnmal so schwer. Die Fahrerin hatte sich auf Grundlage ihres echten Führerscheins eine Fälschung mit erweiterten Fahrerlaubnisklassen anfertigen lassen, um als Berufskraftfahrerin tätig zu werden. Mindestens 12 vorsätzliche Fahrten ohne die erforderliche Fahrerlaubnis konnten ihr allein im Bundesgebiet nachgewiesen werden. Zudem fehlte ihr auch die erforderliche Berufskraftfahrerqualifikation. Wegen Urkundenfälschung und gleich mehrerer vorsätzlicher Fahrten ohne erforderliche Fahrerlaubnis sowie gleich mehreren Ordnungswidrigkeiten wird sie sich nun verantworten müssen. Ihren Beruf kann die Kontrollierte mangels Qualifikation nicht weiter ausüben. Der Arbeitgeber wurde zur Verhinderung weiterer Straftaten über die Kontrollumstände informiert.

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