Bundespolizeidirektion, München

Bundespolizeidirektion München: Tätlicher Angriff nach Verkaufsverweigerung / Alkoholisierter 42-Jähriger greift Securitymitarbeiter und Bundespolizisten an

07.01.2024 - 10:27:43

Bundespolizeidirektion München: Tätlicher Angriff nach Verkaufsverweigerung / Alkoholisierter 42-Jähriger greift Securitymitarbeiter und Bundespolizisten an. München - Als einem 42-Jährigen in einem Ladengeschäft im Hauptbahnhof am Samstagabend (6. Dezember) der Kauf von Alkoholika verweigert worden war, griff er erst den Verkäufer, später Bundespolizisten tätlich an.

Gegen 22:20 Uhr wollte ein 42-jähriger Deutscher in einem Ladengeschäft am Ausgang Arnulfstraße im Hauptbahnhof Alkohol kaufen. Dies wurde dem gebürtigen Thüringer aufgrund seiner sichtlichen Alkoholisierung von einem Ladenmitarbeiter verweigert. Als der in Landshut Wohnende die Geschäftsräume nicht verlassen wollte, versuchte ein hinzugerufener Sicherheitsmitarbeiter ihn durch Führen an den Armen nach draußen zu verbringen. Hierbei schlug der 42-Jährige, der zuvor bereits mehrfach aggressiv gegen die Kasse geschlagen hatte, seinem Gegenüber mehrfach mit der Hand ins Gesicht und beschädigte dabei zudem die Jacke des 26-Jährigen aus dem Jemen.

Als der Renitente durch Bundespolizisten zur nahen Wache am Gleis 26 verbracht werden sollte, weigerte er sich und widersetzte sich den Beamten. Erst nach zu Boden bringen und Fesselung konnte er dorthin transportiert werden. Dabei versuchte er die Beamten mit Schlägen und Tritten gezielt zu schädigen. Zudem beleidigte und bedrohte er die Bundespolizisten fortlaufend.

Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,40 Promille. Die Staatsanwaltschaft München ordnete wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung, Beleidigung, Bedrohung sowie Widerstandes und tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte eine Blutentnahme sowie die anschließende Freilassung an. Der Ladenmitarbeiter erlitt keine sichtbaren Verletzungen, klagte jedoch über Schmerzen in der Schulter. Ein Beamter erlitt, vermutlich durch einen Biss des 42-Jährigen, eine Schürfwunde am linken Ringfinger, verblieb jedoch im Dienst; er benötigte keine ärztliche Versorgung.

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