Bundespolizeidirektion, München

Bundespolizeidirektion München: Mehrere alkoholbedingte Gewaltdelikte

21.01.2024 - 11:23:17

Bundespolizeidirektion München: Mehrere alkoholbedingte Gewaltdelikte. München - Am Freitag und Samstag (19. und 20. Januar) ereigneten sich u.a. mehrere Gewaltdelikte im bahnpolizeilichen Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei. Zwei Tatverdächtige werden heute dem Haftrichter vorgeführt.

Streifen der Landes- und Bundespolizei wurden am Freitag (19. Januar) gegen 06:45 Uhr wegen einer tätlichen Auseinandersetzung zum Bahnhof Dachau gerufen. Ersten Ermittlungen zufolge schaute sich ein 24-Jähriger aus dem Jemen auf seinem Smartphone ein Video an. Ein 22-Jähriger aus Sierra Leone und ein 27-Jähriger aus Gambia nahmen irrigerweise an, dass der 24-Jährige aus Altomünster sie filmt. Die beiden attackierten ihn erst verbal, dann schlugen und traten sie auf ihr Gegenüber ein. Als der 24-Jährige gegen einen Stromkasten geschubst wurde, fiel eine Bierflasche zu Boden. Daraufhin nahm einer der Aggressoren den abgebrochenen Flaschenhals in die Hand und versuchte mit diesem dem Jeminiten gegen den Kopf zu schlagen. Dieser konnte durch Wegducken ausweichen. Zeugen verständigten die Polizei. Ein privat reisender Landespolizist kam hinzu. Er wurde durch den Gambier verbal bedroht. Der 24-Jährige aus dem Jemen trug eine Beule am Kopf sowie eine Schürfwunde an der Hand davon; ärztliche Versorgung benötigte er jedoch nicht. Die beiden Tatverdächtigen wurden zur Wache der Bundespolizeiinspektion München verbracht, wo beim Sierra Leoner aus Starnberg ein Atemalkoholwert von 2,48 Promille und beim Gambier aus Odelzhausen 0,86 Promille gemessen wurden. Gegen beide, die nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft auf freien Fuß belassen wurden, ermittelt die Bundespolizei wegen gefährlicher Körperverletzung. Der Gambier trat zurückliegend bereits des Öfteren polizeilich in Erscheinung.

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Kurz nach 1 Uhr am Samstag (20. Januar) wurden Beamte der Bundespolizei zu einer körperlichen Auseinandersetzung am Querbahnsteig des Münchner Hauptbahnhofes gerufen. Erste Ermittlungen, zu denen auch eine Videonachschau gehörte, ergaben, dass zwei Somalier (25 und 33 Jahre alt) auf einen 33-jährigen Türken einschlugen. Dabei war der in Eichenau Wohnende u.a. von einem festgehalten und vom anderen geschlagen worden. Bei beiden, die über keinen festen Wohnsitz verfügen, wurden Atemalkoholwerte von 3,24 Promille (beim 25-Jährigen) bzw. 2,68 (beim 33-Jährigen) gemessen. Der Türke (0,84 Promille) gab an, keine Schmerzen zu verspüren; Rettungsdienst wurde nicht benötigt. Der Mann aus Eichenau gab zudem an, sich nicht an den vorliegenden Sachverhalt erinnern zu können. Die Staatsanwaltschaft München I ordnete bei beiden wohnsitzlosen Tatverdächtigen, die über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen und bereits wiederholt mit Gewalt- wie Eigentumsdelikten polizeilich auffällig geworden waren, die Blutentnahme sowie eine Haftrichtervorführung wegen gefährlicher Körperverletzung für den Sonntag an.

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Kurz nach 5 Uhr (Samstag, 20. Januar) kam es am Bahnsteig des S-Bahnhaltepunktes Hackerbrücke - aus noch unbekannten Gründen - zu körperlichen Auseinandersetzungen unter mehreren Beteiligten. Dabei erlitt ein 24-Jähriger einen Kieferbruch und ein 26-Jähriger (beide Deutsche) ein Schädelhirntrauma. Beide wurden vom Rettungsdienst medizinisch versorgt und in eine Münchner Klinik verbracht. Drei weitere Beteiligte waren zunächst mit einer S6 (Richtung Ebersberg) unerkannt geflüchtet, konnten jedoch von Beamten der Landespolizei am Lenbachplatz angetroffen, gestellt und der Bundespolizei überstellt werden. Bei der Videoüberprüfung wurden die drei (zwei 22 und 25 Jahre alten Deutsche sowie ein 23-Jähriger aus Angola) als Tatbeteiligte identifiziert. Eine genaue Abgrenzung der Tathandlungen der gefährlichen Körperverletzung erfolgt im Rahmen weiterer Ermittlungen der Bundespolizei. Alle drei verweigerten einen freiwilligen Atemalkoholtest, weswegen von der Staatsanwaltschaft München I gegen die in der Au, in Dillingen und in Bad Wörishofen Wohnenden eine Blutentnahme angeordnet wurde. Alle drei konnten die Wache nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen freien Fußes verlassen.

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