Bundespolizeidirektion, München

Bundespolizeidirektion München: Ausstehende Unterhaltszahlungen und 1.200 Euro Sicherheitsleistung / Bundespolizei landet zwei Fahndungstreffer

26.02.2024 - 14:31:43

Bundespolizeidirektion München: Ausstehende Unterhaltszahlungen und 1.200 Euro Sicherheitsleistung/ Bundespolizei landet zwei Fahndungstreffer. Lindau - Am vergangenen Wochenende (23.-26. Februar) haben Bundespolizisten bei Kontrollen von Fernreisebussen einen Auslieferungshaftbefehl vollstreckt und einen von Justizbehörden Gesuchten um eine vierstellige Sicherheitsleistung erleichtert.

Freitagvormittag klickten die Handschellen der Bundespolizisten am Grenzübergang Lindau-Zech in einem Fernreisebus mit dem Routing Chur-Berlin. Die Beamten stellten bei der Überprüfung eines tschechischen Insassen fest, dass gegen ihn erst seit zwei Tagen ein Auslieferungshaftbefehl der tschechischen Behörden wegen Verletzung der Unterhaltspflicht vorlag. Der bereits im Sommer 2020 Verurteilte hatte die vereinbarten Zahlungen für seine beiden Kinder zwischen 2014 und 2015 nicht geleistet. Die Polizisten führten den 50-Jährigen, der mit Nebenwohnsitz in Vorarlberg gemeldet ist, am Samstagmittag dem Richter vor und lieferten ihn anschließend in die Justizvollzugsanstalt Kempten ein. In seinem Heimatland erwartet den Mann eine sechsmonatige Freiheitsstrafe.

Am späten Sonntagabend kontrollierte eine Streife der Lindauer Bundespolizei am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) in einem Fernbus mit dem Routing Paris-München einen rumänischen Reisenden. Die Beamten fanden bei der Fahndungsüberprüfung heraus, dass gegen den Mann eine Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Traunstein wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vorlag. Außerdem hatte das Amtsgericht Laufen die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1.200 Euro angeordnet. Beamte des Lindauer Zolls, die sich ebenso vor Ort befanden, stellten bei der Durchsuchung des Rumänen außerdem CBD-Marihuana sicher, was eine neuerliche Anzeige für den Mann nach sich zog. Der 28-Jährige behauptete gegenüber den Bundespolizisten zunächst, das Geld nicht aufbringen zu können. Als die Beamten daraufhin mit dem Bereitschaftsstaatsanwalt einen Vorführtermin für den Folgetag vereinbarten, überlegte es sich der 28-Jährige anders und begab sich in Begleitung der Bundespolizisten zum Geldautomaten. Nachdem der Rumäne das Geld hinterlegt hatte, durfte er die Weiterreise antreten.

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