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BPOL NRW: Verbotene Waffen und Drogen - Bundespolizei stellt 32-Jährigen

05.02.2024 - 14:13:15

BPOL NRW: Verbotene Waffen und Drogen - Bundespolizei stellt 32-Jährigen. Gelsenkirchen - Am heutigen Morgen (5. Februar) kontrollierten Bundespolizisten einen Mann im Gelsenkirchener Hauptbahnhof. Dieser führte neben mehreren gefährlichen Gegenständen, auch verschiedene Betäubungsmittel mit sich.

Gegen 7:55 Uhr überwachten Bundespolizisten den Reiseverkehr im Hauptbahnhof Gelsenkirchen. Dabei wurden sie auf einen 32-Jährigen aufmerksam, an dessen Gürtel sich ein Holster für einen Schlagstock befand. Die Frage, ob er gefährliche oder verbotene Gegenstände mit sich führen würde, verneinte der deutsche Staatsbürger. Während des Gesprächs nahmen die Beamten einen deutlichen Geruch von Marihuana wahr. Als die Polizisten den Rucksack des Wohnungslosen in Augenschein nahmen, erblickten sie sofort ein Karambit-Messer samt passendem Holster. Zudem fanden sie einen Schlagstock auf, welcher in das am Gürtel befestigte Holster passte. Im Weiteren entdeckten die Polizeibeamten einen Schlagring, mehrere Verschlusstütchen mit Amphetaminen, sowie eine Plastikdose mit einer geringen Menge Cannabis.

Das Karambit-Messer ist ein klauenförmiges Messer, dessen Ursprung in Asien liegt. Die Klinge und der Griff ergeben einen Bogen. Zudem ist der Ring am Ende des Griffes ein typisches Merkmal, mit dem das Messer am kleinen Finger eingehängt werden kann. Bei dem Teleskopschlagstock handelte es sich um einen Schlagstock, welcher aus mehreren Segmenten besteht. Durch Ausziehen oder mithilfe einer ruckartigen Schleuderbewegung lässt er sich auf seine volle Länge ausfahren. Der Teleskopschlagstock erreicht dabei Längen von bis zu einem Meter. Der Schlagring ist, eine in der Regel aus Metall hergestellte und der Hand angepasste, Nahkampfwaffe, welche mit einem Durchgriff oder mehreren Öffnungen für die Finger versehen ist.

Die Bundespolizisten konfrontierten den Deutschen mit dem Sachverhalt. Dieser wollte sich diesbezüglich nicht äußern und machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Nach eigenen Aussagen, ist der Tatverdächtige in einem Sicherheitsunternehmen tätigen.

Die Bundespolizisten stellten die gefährlichen Gegenstände, sowie die Drogen sicher und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen der Verstöße gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz ein.

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