Höcke, Möglichkeit

Björn Höcke soll eine SA-Parole verwendet haben und steht deshalb in Halle vor Gericht.

23.04.2024 - 04:46:43

Höcke soll Möglichkeit zur Aussage bekommen. Am zweiten Verhandlungstag bekommt er nun die Chance, sich zu den Vorwürfen zu äußern.

  • Björn Höcke (r) wird das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Last gelegt. - Foto: Jan Woitas/dpa

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  • Soll wissentlich in einer Rede eine Parole der SA, «Alles für Deutschland», verwendet haben: Björn Höcke. - Foto: Jens Schlueter/AFP/dpa

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Björn Höcke (r) wird das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Last gelegt. - Foto: Jan Woitas/dpaSoll wissentlich in einer Rede eine Parole der SA, «Alles für Deutschland», verwendet haben: Björn Höcke. - Foto: Jens Schlueter/AFP/dpa

Im Prozess gegen den AfD-Politiker Björn Höcke hat vor dem Landgericht in Halle der zweite Hauptverhandlungstag begonnen.

Der 52-Jährige soll die Möglichkeit bekommen, sich zu den Vorwürfen gegen ihn zu äußern, wie der Vorsitzende Richter am ersten Prozesstag angekündigt hatte. Sein Mandant werde sich äußern und auch Fragen der Staatsanwaltschaft beantworten, erklärte einer der Verteidiger des AfD-Politikers. Die Staatsanwaltschaft wirft Höcke vor, im Mai 2021 in einer Rede wissentlich eine SA-Parole verwendet zu haben. Das Strafmaß reicht in solchen Fällen von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. 

«Nein, ich wusste es nicht» 

In einem Fernsehduell hatte sich Höcke schon zu den Vorwürfen geäußert und seine Wortwahl verteidigt. Die Parole «Alles für Deutschland» habe er in einer freien Wahlkampfrede genutzt und letztlich den Slogan «America First» von Donald Trump frei interpretierend ins Deutsche übertragen, sagte er beim Sender Welt. Auf die Frage, ob er während der Rede nicht gewusst habe, dass es sich bei dem Ausspruch um eine SA-Parole handelt, sagte er: «Nein, ich wusste es nicht.» 

Bei den Landtagswahlen in Thüringen will Höcke am 1. September als Spitzenkandidat seiner Partei ins Rennen gehen will. Die AfD wird in Thüringen vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet. 

Am ersten Verhandlungstag hatte sich der Verlauf der Verhandlung enorm verzögert - auch, weil Höckes Anwälte mehrere Anträge und Beschwerden eingereicht hatten. Für den Prozess in Halle sind derzeit insgesamt vier Termine bis Mitte Mai geplant. 

@ dpa.de