Deutschland, Baden-Württemberg

Tag der Entscheidung im großen #MeToo-Prozess: Wird der höchstrangige Polizist des Landes wegen sexueller Nötigung schuldig gesprochen? Der Fall schlug riesige Wellen - und dürfte noch Spuren hinterlassen.

14.07.2023 - 05:31:25

Urteil im Prozess gegen Inspekteur der Polizei soll fallen

Im Prozess gegen den baden-württembergischen Inspekteur der Polizei wird heute das Urteil erwartet. Der 50-jährige Spitzenbeamte soll im November 2021 eine deutlich jüngere Hauptkommissarin sexuell genötigt haben.

Damit endet nach einem Dutzend Verhandlungstagen zumindest vorläufig ein Verfahren, das bis in höchste Kreise von Polizei und Politik erhebliche Wellen schlug - und wegen dem sich seit vielen Monaten auch ein Untersuchungsausschuss im Landtag mit sexueller Belästigung und den Beförderungspraktiken bei der Polizei beschäftigt. Auch Innenminister Thomas Strobl (CDU) geriet in der Angelegenheit enorm unter Druck.

Machtmissbrauch auf höchster Ebene?

Es geht in dem Verfahren um die Frage, ob der ranghöchste Polizist des Landes seine Machtstellung als Vorgesetzter missbrauchte, um die Kommissarin zu sexuellen Gefälligkeiten zu drängen. Der Inspekteur soll die klagende, zur Tatzeit 32 Jahre alte Polizistin vor einer Kneipe in Stuttgart sexuell genötigt haben. Er soll sie dazu gedrängt haben, seinen Penis anzufassen. Sie wollte zu dem Zeitpunkt eine Karriere im höheren Dienst, er wollte ihr beim Aufstieg helfen.

Die Verteidigung stellte den Inspekteur im Prozess als Opfer dar und die Anzeigenerstatterin als Karrieristin, die gezielt den Kontakt zu höhergestellten Männern suchte, um berufliche Vorteile zu erlangen. Die Initiative in und vor der Kneipe sei von der Polizistin ausgegangen, so die Darstellung der Verteidigerin. Der Prozess wurde mit harten Bandagen geführt, Verteidigung und Nebenklage verteilten im Gericht Flugzettel an Journalisten, machten sich gegenseitig in Erklärungen schwere Vorwürfe.

Bewährungsstrafe steht im Raum

Die Staatsanwaltschaft fordert für den Inspekteur eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Zudem wurde eine Geldauflage in Höhe von 16.000 Euro beantragt. Der Nebenklage-Anwalt, der die Polizistin vertritt, sagte, man habe «im Sinne der Anklage» plädiert, aber «sicher nicht auf Freispruch».

Die Verteidigerin des Inspekteurs wollte hingegen nicht mitteilen, auf was sie plädierte. Prozessbeobachter gehen aber davon aus, dass die Verteidigung einen Freispruch fordert. Die Plädoyers waren vor einer Woche unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten worden, um die Persönlichkeitsrechte des mutmaßlichen Opfers zu wahren. Das Urteil am Freitag dürfte aber öffentlich vorgetragen werden. Es sei die absolute Ausnahme, die Öffentlichkeit bei der Urteilsbegründung auszuschließen, sagte ein Sprecher des Landgerichts.

Derzeit vom Dienst freigestellt - mit Bezügen

Im Falle einer Verurteilung hätte die Strafe auch Auswirkung auf das nach dem Strafprozess noch ausstehende Disziplinarverfahren gegen den Inspekteur, der derzeit bei vollen Bezügen vom Dienst freigestellt ist. Beamte, die zu mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt werden, verlieren ihren Beamtenstatus.

Innenminister Strobl hatte bereits öffentlich verkündet, dass er sich eine Rückkehr des Inspekteurs ins Amt nur schwer vorstellen könne - unabhängig vom Ergebnis des Gerichtsprozesses.

@ dpa.de