Ostbeauftragter, AfD-Verbot

SPD-Chefin Esken schließt ein Verbotsverfahren gegen die von Wahl- und Umfrageerfolgen verwöhnte AfD nicht aus.

03.01.2024 - 12:20:58

Ostbeauftragter: AfD-Verbot würde große Schäden bringen. Der Ostbeauftragte der Bundesregierung widerspricht - und warnt vor hohen Kollateralschäden.

Der Ostbeauftragte der Bundesregierung, Carsten Schneider (SPD), spricht sich gegen ein AfD-Verbotsverfahren aus - und widerspricht seiner Parteichefin Saskia Esken damit deutlich. Davon halte er gar nichts, sagte Schneider der «Süddeutschen Zeitung». Ein Parteiverbot sei sehr schwer durchzusetzen und die juristischen Erfolgschancen betrachte er als gering. Entscheidend sei aber die politische Dimension.

«Wenn wir eine Partei verbieten, die uns nicht passt, die in Umfragen aber stabil vorne liegt, dann führt das zu einer noch größeren Solidarisierung mit ihr», sagte Schneider. «Und das selbst von Leuten, die gar keine AfD-Sympathisanten oder -Wähler sind. Die Kollateralschäden wären sehr hoch.»

Die AfD liegt in allen Umfragen zur Bundestagswahl mit mehr als 20 Prozent deutlich vor den Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP auf Platz zwei hinter der CDU/CSU. In Sachsen, Thüringen und Brandenburg, wo im September neue Landtage gewählt werden, sehen Umfragen die AfD mit teils deutlichem Abstand an der Spitze. In Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt wird die Partei von den Landesämtern für Verfassungsschutz als «gesichert rechtsextremistisch» eingestuft.

Schneider will AfD inhaltlich stellen

Schneider positioniert sich mit seiner Absage an ein Verbotsverfahren nun deutlich gegen SPD-Chefin Esken, die einen Verbotsantrag weiter für eine Option hält. «Ein solches Parteienverbot unterliegt zu Recht hohen Hürden. Aber ich bin überzeugt, dass wir das immer wieder prüfen sollten», sagte Esken zuletzt der Deutschen Presse-Agentur. «Es ist wichtig, dass über ein AfD-Verbot gesprochen wird und so auch Wählerinnen und Wähler aufgerüttelt werden.»

Schneider betonte dagegen, Ziel müsse sein, die AfD inhaltlich zu stellen und den Wählern zu verdeutlichen, «was die Konsequenzen ihrer inhaltlichen Positionen wären. Sie hat gegen den Mindestlohn gestimmt. Sie will die Erbschaftssteuer abschaffen, also weniger Umverteilung». Die Partei pflege in der Sozialpolitik «das rückständige Gesellschaftsbild der 1950er-Jahre, das muss für viele ostdeutsche Frauen furchtbar sein».

Auch die Vizepräsidentin des Bundestages, Katrin Göring-Eckardt (Grüne), sprach sich für eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der AfD aus - schloss ein Verbotsverfahren jedoch nicht aus. «Wenn eine Partei unmittelbar unsere freiheitliche demokratische Grundordnung, unsere Verfassung mit ihren Grundrechten infrage stellt, müssen sich die Verfassungsorgane selbstverständlich damit auseinandersetzen», sagte sie den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Dabei gehe es nicht darum, eine Partei zu verbieten, weil sie einem nicht passe.

Kubicki: Eigene politische Angebote machen

Auch vom Koalitionspartner FDP kam Gegenwind für Esken: «Wer möchte, dass die AfD wieder von der Bildfläche verschwindet, sollte bessere eigene politische Angebote machen und nicht ständig von einem Parteiverbot reden», sagte Parteivize Wolfgang Kubicki den Funke-Zeitungen. «Wir haben versagt, wenn sich die Wählerinnen und Wähler von uns abwenden, niemand anderes.»

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei, nannte «gute Regierungsarbeit, weniger Streit und Politik für die Mitte» als Rezept gegen die AfD. «Solche dämlichen Diskussionen sind eher Wasser auf die Mühlen der Rechtsaußenpartei», schrieb Frei auf der Online-Plattform X (vormals Twitter).

Sächsische Sozialministerin für Prüfung eines Verbots

Die sächsische Sozialministerin und SPD-Spitzenkandidatin für die Landtagswahl, Petra Köpping, hat sich für die Prüfung eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens ausgesprochen. «Wir sollten die Chancen eines AfD-Verbots regelmäßig prüfen», sagte Köpping dem «Spiegel» und stellte sich damit an die Seite der SPD-Bundesvorsitzenden Saskia Esken. Das NPD-Verbotsverfahren sei gescheitert, weil die Partei nur auf geringe Wahlergebnisse gekommen sei und damit keine Gefahr darstellte. «Das sehe ich bei der AfD anders», argumentierte Köpping. «Die AfD ist stark, sie ist eine Gefahr für die Demokratie.»

Dennoch schränkte Köpping ein, man müsse nicht ohne Wenn und Aber ein Verbotsverfahren anstreben, «denn ein Scheitern wäre fatal für das gesellschaftliche Klima». Die Stärke der AfD in Sachsen, sei nicht neu, sagte Köpping. «In der Corona-Pandemie gab es massive Kampagnen: gegen das Impfen, gegen die Schutzmaßnahmen. Dieser heftige Populismus zerfrisst die Demokratie.» Die demokratischen Parteien müssten dagegenhalten, «auch die Union», mahnte Köpping.

@ dpa.de