Bundesanwaltschaft, Haftbefehl

Späte Abrechnung mit Ex-Terroristin: Die Bundesanwaltschaft eröffnet Haftbefehl gegen Daniela Klette.

07.03.2024 - 14:37:14

Bundesanwaltschaft: Haftbefehl gegen Klette eröffnet. Der Vorwurf: versuchter Mord und Sprengstoffexplosion.

  • Eine Person wird aus einem Hubschrauber geführt, bei der es sich möglicherweise um Daniela Klette handeln könnte. - Foto: Uli Deck/dpa

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  • Eine Person, bei der es sich um Daniela Klette handeln könnte, wird in Karlsruhe aus einem Hubschrauber geführt. - Foto: Uli Deck/dpa

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Eine Person wird aus einem Hubschrauber geführt, bei der es sich möglicherweise um Daniela Klette handeln könnte. - Foto: Uli Deck/dpaEine Person, bei der es sich um Daniela Klette handeln könnte, wird in Karlsruhe aus einem Hubschrauber geführt. - Foto: Uli Deck/dpa

Der früheren RAF-Terroristin Daniela Klette ist der vor Jahren erwirkte Haftbefehl der Bundesanwaltschaft eröffnet worden. Sie sei des versuchten Mordes in zwei Fällen sowie der versuchten und vollendeten Sprengstoffexplosion in Mittäterschaft dringend verdächtig, teilte die Karlsruher Behörde mit.

Die Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung Rote Armee Fraktion (RAF) ist nach Angaben einer Sprecherin inzwischen verjährt. Für die Untersuchungshaft Klettes, in der sie aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Verden seit Ende Februar ohnehin sitzt, ändert das erst mal nichts.

Es sei Überhaft vorgemerkt worden, teilte Deutschlands oberste Anklagebehörde mit. So nennt man es, wenn jemand schon in Haft oder Untersuchungshaft ist und noch ein Haftbefehl erlassen wird. Das spielt aber erst dann eine Rolle, wenn sich an der laufenden Untersuchungshaft, erwirkt durch die Staatsanwaltschaft Verden, etwas ändern sollte.

Das Verfahren in Niedersachsen richtet sich auch gegen die gesuchten ehemaligen RAF-Terroristen Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg. Dabei geht es um den Verdacht des versuchten Mordes und verschiedene schwere Raubüberfälle im Zeitraum von 1999 bis 2016, also nach Auflösung der RAF. «Eine Übernahme der Ermittlungen hierzu durch die Bundesanwaltschaft kommt nach der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern nicht in Betracht», erklärte die Bundesanwaltschaft dazu

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