Bundeskriminalamt (BKA) und Bundesamt für Verfassungsschutz

Nicht-Regierungsorganisationen (NGO) im Visier des Verfassungsschutzes

29.10.2020 - 08:50:51

Förderanträge von NGO´s führten im vergangenen Jahr zu 249 Überprüfungen durch den Verfassungsschutz.

Der Antrag auf Fördermittel des Bundes durch gemeinnützige Organisationen führte in den Jahren 2018 bis 2019 insgesamt zu 334 Überprüfungen durch den Verfassungsschutz, wie die „Neue Osnabrücker Zeitung“ berichtet. Die rechtliche Grundlage der Prüfungen bildet das sogenannte Haber-Verfahren. Auf Anfrage der Linken-Fraktion im Bundestag teilte das Bundesinnenministerium mit, dass im Jahr 2018 bei 85 Organisationen und im Jahr 2019 bei 249 Organisationen ein derartiges Verfahren angewendet wurde. Die überwiegende Anzahl der Prüfungen ging dabei auf Anträge aus dem Innenministerium zurück. Von den insgesamt 334 Anfragen, wurden mehr als 300 durch das Bundesinnenministerium gestellt. Die verbleibenden Beauftragungen des Verfassungsschutzes verteilten sich auf das Auswärtige Amt, das Bundesfamilienministerium und die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung.
Die Linke stellt die Rechtmäßigkeit dieses Verfahrens infrage und verweist auf den deutlichen Trend zur Ausweitung des Haber-Verfahrens. Der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung, Ulrich Kelber, sieht ebenfalls einen erheblichen Handlungsbedarf des Gesetzgebers. Die juristische Grauzone, in der die Prüfungen durchgeführt werden, darf keinen Bestand haben, fordert Kelber. Eine parlamentarische Diskussion zum Thema und eine gesetzliche Regelung ist unerlässlich, um einen möglichen Missbrauch von Fördergeldern zu unterbinden. Die Überprüfungspraxis des Innenministeriums ist Ausdruck einer Kontrollmentalität, die in der Zivilgesellschaft und im Engagement von Bürgern eine Bedrohung sieht. Dies ist nicht akzeptabel, sondern gefährdet die notwendige demokratische Mitwirkung, warnt die Rechtsexpertin der Linken, Ulla Jelpke.
In ihrer Antwort auf die parlamentarische Anfrage betont die Bundesregierung eine neue Dimension extremistischer Gruppierungen, die versuchen an öffentliche Mittel zu kommen. Der Missbrauch hat einen Grad erreicht, dass die Ministerien gezwungen sind, diese Maßnahmen zu ergreifen. Extremismus und Organisationen, die zu politisch motivierter Gewalt aufrufen, dürfen keine Fördermittel erhalten, um ihre verfassungsfeindlichen Ziele zu verfolgen, betont die Bundesregierung. Eine Analyse der Fallzahlen legte das Bundesinnenministerium indessen nicht vor. In wie vielen der 334 Fälle die Verfassungsschutzprüfung zur Verweigerung einer staatlichen Förderung führten, teilte das Ministerium nicht mit.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, NeoMatrix

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