Behörden, Einreiseverbot

Nachdem das Treffen radikaler Rechter bekannt wurde, steht der ehemalige Kopf der rechtsextremen Identitären Bewegung in Österreich im Fokus - auch bei den Sicherheitsbehörden.

23.01.2024 - 14:03:44

Behörden prüfen Einreiseverbot für Österreicher Sellner. Nun werden Konsequenzen geprüft.

Die deutschen Sicherheitsbehörden prüfen ein Einreiseverbot für den früheren Kopf der rechtsextremen Identitären Bewegung in Österreich, Martin Sellner.

Es sei zutreffend, dass sie im Bundestagsinnenausschuss die Frage aufgeworfen habe, ob die Regierung beabsichtige, gegen Sellner Maßnahmen zur Einreiseverhinderung zu ergreifen, sagte die Sprecherin der Linken für Antifaschismus, Martina Renner, der dpa. «Seitens der anwesenden Vertreter des BMI (Bundesinnenministeriums) wurde erklärt, dass dies in den Blick genommen und geprüft werde.» Zuvor hatte t-online berichtet.

Das CDU-Ausschussmitglied Philipp Amthor unterstützt eine solche Prüfung. «Wir sollten in unserer wehrhaften Demokratie generell keine Agitation gegen unsere Verfassungsordnung dulden - insbesondere nicht von ausländischen Extremisten wie Martin Sellner», sagte er der dpa. «Insoweit halte ich es für richtig und für notwendig, dass die Sicherheitsbehörden ein Einreiseverbot gegen Martin Sellner ernsthaft prüfen.» Dabei sei allerdings besondere juristische Sorgfalt geboten, damit er sich nicht als Opfer gerieren könne. Die Beurteilung, ob die notwendigen Hürden für eine Einreiseverbot erreicht seien, obliege dabei nicht der politischen Diskussion des Parlaments, sondern einer Faktendiskussion innerhalb der Sicherheitsbehörden.

Das Medienhaus Correctiv hatte ein Treffen radikaler Rechter am 25. November in Potsdam öffentlich gemacht, an dem einige AfD-Politiker sowie einzelne Mitglieder der CDU und der sehr konservativen Werteunion teilgenommen hatten. Sellner hatte bei dem Treffen nach eigenen Angaben über «Remigration» gesprochen. Wenn Rechtsextremisten den Begriff verwenden, meinen sie in der Regel, dass eine große Zahl von Menschen ausländischer Herkunft das Land verlassen soll - auch unter Zwang.

@ dpa.de