Ministeriumskreise, Ausgabensperre

Laut Finanzministerium stellt die Sperrung von Posten im Haushalt 2023 keine Ausgabensperre dar.

21.11.2023 - 09:28:57

Ministeriumskreise: Keine Ausgabensperre im Etat 2023. Die Gelder für 2023 können regulär fließen, während die Sperre sich auf Verpflichtungen für kommende Jahre bezieht.

Die Sperrung von Posten im Haushalt für das laufende Jahr bedeutet nach Angaben aus dem Finanzministerium keine Ausgabensperre.

Die für 2023 eingestellten Gelder könnten regulär fließen, hieß es am Dienstagmorgen in Ministeriumskreisen. Es handele sich lediglich um eine Sperre von Verpflichtungen für die kommenden Jahre. Diese würden vorsorglich für den Fall gestoppt, dass das Karlsruher Haushaltsurteil auch auf ältere Rücklagen in Sondervermögen anzuwenden sei.

Das Finanzministerium hatte die Verpflichtungsermächtigungen aus dem Haushalt 2023 gesperrt. Das sind Finanzzusagen für die kommenden Jahre, die etwa für mehrjährige Vorhaben genutzt werden. Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Umwidmung von Krediten in Höhe von 60 Milliarden Euro im Haushalt 2021 für nichtig erklärt. Zugleich entschieden die Richter, der Staat dürfe sich Notlagenkredite nicht für spätere Jahre zurücklegen. Daher könnten über den Klima- und Transformationsfonds hinaus weitere Nebenhaushalte des Bundes betroffen sein.

@ dpa.de