KreiseStreit, Klimaziele

Im Streit über eine Reform des Klimaschutzgesetzes hat Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) vor drastischen Einschnitten für Autofahrer gewarnt - bis hin zu Fahrverboten am Wochenende.

11.04.2024 - 18:39:49

Kreise/Streit um Klimaziele: Wissing warnt vor Fahrverboten

Das geht aus einem Schreiben Wissings an die Fraktionschefs der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP hervor. Es lag der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag vor, zuerst hatte die "Bild"-Zeitung darüber berichtet.

In dem Brief heißt es, sofern das novellierte Klimaschutzgesetz nicht vor dem 15. Juli in Kraft trete, sei das Ministerium nach dem geltenden Gesetz verpflichtet, ein Sofortprogramm vorzulegen, das die Einhaltung der Jahresemissionsmengen des Sektors Verkehr in den kommenden Jahren sicherstelle. Um die Sektorziele alleine im Jahr 2024 zu erreichen, wäre nach Wissings Argumentation eine deutliche Verringerung der Pkw- und Lkw-Fahrleistung notwendig. Diese wäre "nur durch restriktive und der Bevölkerung kaum vermittelbare Maßnahmen wie flächendeckende und unbefristete Fahrverbote an Samstagen und Sonntagen möglich". Darunter würden nicht nur Bürger leiden, auch Lieferketten könnten nachhaltig gestört werden, da eine kurzfristige Verlagerung des Transports von der Straße auf die Schiene unrealistisch sei, warnt Wissing.

Bei den Verhandlungen der Ampel-Fraktionen zum Klimaschutzgesetz ist dem Vernehmen nach strittig, welche Verantwortlichkeiten Ressorts künftig noch haben, falls Zielvorgaben bei der CO2-Einsparung verfehlt werden - wie im Verkehrssektor.

Das Kabinett hatte eine Reform des Klimaschutzgesetzes beschlossen. Im Gesetz sind die Klimaschutzziele verbindlich geregelt. Für einzelne Sektoren wie Industrie, Energiewirtschaft, Verkehr und Gebäude wurden bis 2030 zulässige Jahresemissionsmengen festgelegt. Kernpunkt ist bisher folgender Mechanismus: Wenn Sektoren Vorgaben verfehlen, müssen die zuständigen Ressorts der Bundesregierung in Form von Sofortprogrammen nachsteuern - um die Einhaltung der Emissionsmengen sicherzustellen.

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Einhaltung der Klimaziele künftig nicht mehr rückwirkend nach den verschiedenen Sektoren kontrolliert werden - sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend. Die Bundesregierung als Ganzes soll künftig entscheiden, in welchem Sektor und mit welchen Maßnahmen die zulässige CO2-Gesamtmenge bis 2030 erreicht werden soll - allerdings erst, wenn es zwei Jahre in Folge zu einer Zielverfehlung kommt. Vor allem die FDP drängt auf eine Reform des Gesetzes.

@ dpa.de